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Ein bedeutenderes ländliches Landgut, als herrschaftlicher Grundbesitz eigentlich Sphäre, Landhaus oder Gutshof bezeichnet ist ein Gutshof oder ein Bauernhof.
Der Gutshof als herrschaftlicher Grundbesitz
Die Gutshofsanlage mit Gewässer, Wald und Boden enthält er. Man nannte Nebenbauernhöfe Feldwerk. Die Nebenbauernhöfe wurden vom Haupthofreite aus betreut.
Ein Vermögen stand zeitiger für Grundbesitz oder Reichtum. Das Wort Landgut für ein riesiges ländliches Haus entwickelte sich daraus. Selbst Rittergüter bezeichnet wurden die Landgüter. Die Landgüter hielten Edelmänner für lobenswerte Arbeiten von ihrem Regenten er. Es gab in Norddeutschland, vor allem in Schleswig-Holstein dafür außerdem den Namen Adliges Landgut.
Ein Gutshof als Fronhof hatte im Zusammenhang der Patrimonialherrschaft gewichtige Befugnisse. Die Patrimonialjustiz ging beispielhaft vom Gutsbesitzer aus, in Preußen überdies bis ins 19. Jahrhundert.
- Die Benennung als Rittergut oder adeliges Landgut löste sich im Verlauf der Dauer von den Eigentumsverhältnissen
- Die Benennung als Rittergut oder adeliges Landgut war lediglich weiterhin die Benennung für ein mit geraden Nutzungsrechten ausgestattetes bäuerliches Werk
- Das Werk konnte außerdem Bürgerlichen angehören
Älter in kümmerlichen Dörfern leben durften die Unterstützer der einstigen Bauernhöfe. Sie wurden norddeutsch Heisch geheißen.
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