Zertifizierung (Biomasse)

Dem Herkunftsnachweis von liquider Biomasse dient die Zertifizierung von Biomasse. Die Biomasse wird energetisch als Biotreibstoff oder zur Produktion von Bioenergie verwendet. Auf Basis der EU-Richtlinie 2009 / 28 / EG der Europäischen Union erfolgt die Zertifizierung. Feste Nachhaltigkeitskriterien einhalten, wie zum Beispiel ein Mindesteinsparpotential für Erhalt, Treibhausgase der Artenvielfalt, Erfüllung von Sozialstandards muss die Biomasse etc.

Mit der von August 2009 bis Januar 2010 in Organ getretenen Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung beziehungsweise der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung erfolgte die Ausführung dieser EU-Richtlinie in deutsches Gesetz.

Die Bedingung eines Förderungsanspruchs, der Bestätigung oder des Steuererlasses sein, zum Beispiel auf Basis des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes, des Biokraftstoffquotengesetzes und anderer Vorschriften kann die Zertifizierung der Biomasse.

Voraussetzung

Durch die Föderalregierung und die Europäische Union festgesetzt werden die Nachhaltigkeitskriterien für die Zertifizierung.

  • Zielsetzungen sind
  • Wird unter anderem, dass keine Biomasse von Naturschutzflächen oder auf Gebieten mit großer ökologischer Diversität hergestellt um zum Beispiel den Einschlag von Primärwäldern zu meiden

Gesellschaftliche, wirtschaftliche und andere Gesichtspunkte enthalten die Nachhaltigkeitskriterien neben Umweltaspekten, außerdem. Neben den Voraussetzungen, die rechtlich vorgeschrieben sind, weitergehende Voraussetzungen können außerdem eingehalten werden.

Durchführung

Von Zertifizierungsgesellschaften, wie zum Beispiel Agrizert, Bureau Veritas, DQS, Intertek oder Technischen Überwachungs-Verein, nach festgelegten Gesichtspunkten ausgeführt wird die Zertifizierung. Im Zusammenhang eines Audits erfolgt die Zertifizierung. Der Platz, der zertifizierend ist, der Firma stellt bei guter Bezeugung der Erfüllung der Voraussetzungen, die vorgegeben sind, eine Bescheinigung aus.