Eine Weinbaufläche wird Rebbrache oder Weinbergsbrache bezeichnet. Die Weinbaufläche wurde zeitweilig oder permanent aus der Verwendung herausgenommen.
Die naturgemäße Vegetationsentwicklung beginnt auf Weinbergsbrachen mit der Nutzungsaufgabe. Diese kann in Abhängigkeitsverhältnis vom Location verschiedenartig auslaufen. Zu Forst entwickeln sich dauernd unbenutzte Weinbergsbrachen in Deutschland schließlich. Die Kompass-Lattich-Flur ist eine vielfache Pioniergesellschaft in Weinbergsbrachen. Häufig von bleibenden Glatthaferrasen ersetzt wird sie. Als wirkt der Glatthafer hiermit. Schuttstauer
Durch Ausläuferbildung von den Umrandungen aus erfolgt diese gewöhnlich unbewusst. Im Behütung von abgelagerten Rebschnitthaufen kann sich Gehölzjungwuchs jedoch außerdem heranbilden. Die alleinigen naturbelassenen Bereiche in stark genutzten Wingerten sind nicht ungewöhnlich, äußerst artenreich sein können Weinbergsbrachen. Hitze liebende Spezies haben in sonnexponierten Weinbergsbrachen an Abhängen oft ein Habitat aufgefunden.
Mit anhaltender Altersstufe der Weinbergsbrachen vermindert der Pflanzenbewuchs ebenfalls die Bodenerosion und der Pflanzenbewuchs ermöglicht das Einbetten einer neuerlichen Bodenbildung. Der platte Ausfluss verringert sich außerdem in Relation zu Weinanbauflächen ohne Bodenbewuchs.
Die Wiederbepflanzung erfolgt nach Einschlag der Reben und einer Vollzugslockerung, die vorgenommen ist, nicht umgehend. Ein oder mehrere Brachejahre dazwischen werden untergeschoben.
Zweidimensional stattfinden können ebenfalls Tiefenlockerungsmaßnahmen.
Die Pflanzung erfolgt nach einer neuerlichen Bodenlockerung nach Schluss der Brachezeit mit Jungreben.
13 Jahre Brachezeit dürfen rechtmäßig betrachtet hoch in Deutschland zwischen Wiederbepflanzungen und Schlag stehen. Das Wiederbepflanzungsrecht erlischt andernfalls. Es kann anderweitig bei intendierter Nutzungsaufgabe des Gebiets auf andere Weinbauflächen transferiert werden.
Ständig genehmigungspflichtig und an verordnete Bedingungen angebunden ist eine Pflanzrechtsübertragung.
Lediglich in Ausnahmen erlaubt ist ein Transfer von Steillagen auf Flachlagen. Als wird im Weinanbau. Driesche oder Weingarten-, beziehungsweise Weinbergdriesche ein über zumindest zwei Jahre bestockter, allerdings nicht bewirtschafteter und dadurch verwilderter Weinberg genannt. Geziefer wie die Erkrankungen und Reblaus wie die Schwarzfäule des Rebstocks können sich in ihnen kräftig verbreiten.
Es kommt so aufgrund der von der EU geförderten finalen Schließung von Weinbauflächen in Zusammenhang mit abwesendem oder schwachem Einschlag erneut zunehmend zum Auftritt der Reblaus.