Umwelt-Etikette

Ein von der Schweizer Stiftung Farbe lanciertes ehrenamtliches Umweltkennzeichen für Beschichtungsprodukte ist die Umwelt-Etikette. Nach ihrer Benutzbarkeit und Umweltverträglichkeit teilt das Label die unterschiedlichen Farbprodukte in sieben Gattungen ein.

Ziele

Bodenbeschichtungen, Holzbeschichtungen, Lackierungen und Wandfarben und dicke Spatel und Putzen im Innenbereich, sowie Fassadenfarben nach ihrer Benutzbarkeit und Umweltverträglichkeit teilt die Umwelt-Etikette in sieben unterschiedliche Gattung von G bis A ein. An ein Erzeugnis stellt die Gattung A die gehobensten Erfordernisse. Während lösemittelhaltige Farbstoffe mit den Sorten F oder G beschrieben werden, sind die Gattungen E bis A bei der Umwelt-Etikette I den Erzeugnissen, die wasserlöslich sind, reserviert. Die Gattungen A bis E sind bei der Umwelt-Etikette II den Erzeugnissen ledig von Filmschutzmittel reserviert. Es, ein weitläufig gebilligtes und einfach verständliches Schweizer Umweltzeichen für Anstrichmittel zu sein ist Zielsetzung der Umwelt-Etikette. Der Grossteil der in der Schweiz vertriebenen Beschichtungsmittel soll damit charakterisiert werden. Ein ehrenamtliches und branchenfinanziertes Umweltkennzeichen ist die Umwelt-Etikette. Die Farbhersteller, die teilnehmend sind, sind mit dem Lauf der Übergangsfrist am 31. Dezember 2013 angewiesen, alle Deckenfarben und Innenwandfarben, die ihre sind, zu verkünden. Der Grundsatz der Selbstdeklaration gilt dabei. Von dem Technischen Ausschuss der Schweizer Stiftung Farbe kontrolliert wird die richtige Bewertung der Erzeugnisse und Stichprobenkontrollen werden regelmässig vorgenommen.

Kriterien

Die nachfolgenden Voraussetzungen werden bei der Zertifizierung der Umweltetikette I Wandfarben innerlich einbezogen:

  • Verdünnbarkeit
  • unbelastet von Aromaten
  • kennzeichnungsfrei
  • kostenlos von Filmschutzmitteln
  • arm an fahnenflüchtigen biologischen Substanzen
  • kostenlos von schwammigen und schwerflüchtigen biologischen Substanzen
  • kostenlos von allergenen, schwer umweltgefährdenden und CMR-Stoffen
  • zu mehr als 95 Prozent aus erneuerbaren Grundstoffen vorhanden
  • Gebrauchstauglichkeit

Die nachfolgenden Voraussetzungen werden bei der Zertifizierung der Umweltetikette II Bodenbeschichtungen, Holzbeschichtungen und Lackierungen innerhalb beachtet:

  • Verdünnbarkeit
  • unbelastet von Aromaten
  • kennzeichnungsfrei
  • kostenlos von Filmschutzmitteln
  • arm an fahnenflüchtigen biologischen Substanzen
  • kostenlos von schwammigen und schwerflüchtigen biologischen Substanzen
  • kostenlos von allergenen, schwer umweltgefährdenden und CMR-Stoffen
  • zu mehr als 95 Prozent aus erneuerbaren Grundstoffen vorhanden
  • Gebrauchstauglichkeit

Die nachfolgenden Voraussetzungen werden beachtet:

  • Verdünnbarkeit
  • unbelastet von Aromaten
  • kennzeichnungsfrei
  • kostenlos von Filmschutzmitteln
  • arm an fahnenflüchtigen biologischen Substanzen
  • kostenlos von schwammigen und schwerflüchtigen biologischen Substanzen
  • kostenlos von allergenen, schwer umweltgefährdenden und CMR-Stoffen
  • zu mehr als 95 Prozent aus erneuerbaren Grundstoffen vorhanden
  • Gebrauchstauglichkeit

Die nachfolgenden Voraussetzungen werden bei der Zertifizierung der Umweltetikette IV Fassadenfarben einbezogen:

  • Verdünnbarkeit
  • unbelastet von Aromaten
  • arm an fahnenflüchtigen biologischen Substanzen
  • kennzeichnungsfrei
  • kostenlos von allergenen, schwer umweltgefährdenden und CMR-Stoffen
  • kostenlos von Filmschutzmitteln
  • Umweltzerstörung durch Filmschutzmittel
  • zu mehr als 95 Prozent aus erneuerbaren Grundstoffen vorhanden
  • Auslobung der geschickten Eigenheiten

Trägerschaft

Die wird zugeteilt Farbe, die Umwelt-Etikette durch die Schweizer Stiftung ist. Das Kuratorium ist übergeordnetes Stiftungsorgan. Für das richtige Rating der Erzeugnisse und die praktische Entwicklung der Umwelt-Etikette sorgt das praktische Gremium.