Tafeltraube

Tafeltrauben sind Weintrauben, also Früchte der Weinrebe, die im Unterschied zu den Keltertrauben nicht zur Weinherstellung verwendet, sondern als Obst roh gegessen werden. Tafeltrauben reifen nach der Ernte nicht nach, sie zählen zu den nichtklimakterischen Früchten.

Anforderungen und Vorschriften

An Tafeltrauben werden andere Anforderungen gestellt als an die Keltertrauben: Die Trauben sollen lockerbeerig sein, die Beeren groß, saftreich, arm an oder frei von Kernen und zartschalig. Zudem ist eine frühe Reife erwünscht.

Ab der Reform der EU-Weinmarktordnung vom 1. August 2000 gilt für Tafeltrauben nicht mehr das Weinrecht. Sie dürfen deshalb wie anderes Obst, beispielsweise Äpfel, Birnen oder Kirschen, angebaut werden. Geschieht dies außerhalb von Weinbergsflächen und ohne Pflanzrecht, sind die rechtlichen Vorschriften zu beachten: Es dürfen keine Sorten angepflanzt werden, die als Keltersorten klassifiziert sind.

Weiße Sorten

Rote und blaue Sorten

Weltweit häufig angebaute Tafeltrauben-Varietäten und deren Charakteristika

Die Weltproduktion an Tafeltrauben lag im Jahr 2014 bei etwa 27 Millionen Tonnen. Etwa die Hälfte der Weltproduktion kam dabei aus drei Ländern: der Volksrepublik China, Indien und der Türkei.