Man bezeichnet als Malzbier oder Süßbier generell ein dunkelfarbenes untergäriges Nährbier mit wenig Bitterstoffen. Die Beigabe von Zuckercouleur, Zuckersirup und Zuckerharnruhr ist mit Ausnahmefall von Bayern und Baden-Württemberg zugelassen.
Mit einem Stammwürzgehalt von 7 bis 8 Grad Plato eingebraut werden die Bierchen. Dass der Stammwürzegehalt auf cirka 12 Grad Plato steigt, wird es nach der Filtration mit soviel Zuckerharnruhr verlegt.
Hellwaches Malz ist das Reststück. Zugelassen, um den gewünschten pH-Wert des Brausuds von 4.5 bis 4.9 zu erzielen ist die Beigabe von Sauermalz.
Das Gärmittel wird beim Malzbier bei ungefähr 10 ° C beigegeben. Zu einer begrenzten alkoholhaltigen Gärung kommt es lediglich und lediglich wenig Stoff entsteht. Bei 1.5 % Vol. liegt der Alkoholgehalt bei alkoholarmem Malzbier. Weniger als 0.5 % Vol. enthalten alkoholfreie Bierchen.
Man sprach bis in die Jahre, die 1950 sind, in der Bundesrepublik Deutschland generell von Malzbier. Malzbier mit Zuckerzusatz darf einem Beschluss des Bundesgerichtshofs aus der Zeit um genau 1958 folgend in Deutschland nicht als. Bier
Malztrunk
Vitamalz und Karamalz sind bekannte Kerne. Die Bezeichnung wird entgegen dieser Gesetzeslage mundartlich. Malzbier anschließend benutzt. Malzbier unter anderem in der Version des obergärigen Doppelcaramel wurde in der DDR bis 1990 als solches hergestellt und angeboten.