Strohwein

  • Man bezeichnet als Strohwein einen Weinstock
  • Dessen Weintrauben werden nach der Auslese auf Holzgestellen oder Strohmatten abgetrocknet
  • sodass ihr Zuckergehalt infolge der Wasserverdunstung steigt

Die Weintrauben werden lediglich nach dieser Verarztung gepresst. Ein äußerst massiger, längst lagerfähiger Obstwein mit einem Alkoholgehalt von 14 % oder mehr entsteht wegen des großen Zuckeranteils bei der nachfolgenden Vinifizierung gewöhnlich.

U. a. in Italien produziert, aber ebenso in Frankreich, Spanien, Österreich und Zypern werden Strohweine.

Die Herstellung von Strohweinen war in Deutschland seit 1971 durch das Weingesetz untersagt. Die Erzeugung von Strohwein in Deutschland ist seit Inkrafttreten der jungen EU-Weinmarktordnung am 1. August 2009 erneut gestattet. Er darf aber nicht so benannt werden, da Strohwein ein Terminus, der geschützt ist, ist. Maßgebend für den Strohwein bekämpft hat Ulrich Stein aus Bullay an der Mosel und Ulrich Stein aus Bullay an der Mosel nennt seinen Strohwein deswegen moselfränkisch Striehween.

Man bezeichnet in Österreich Strohwein außerdem als Schilfwein. Die Weintrauben müssen laut Weingesetz 2009 vor der Kelterung wenigstens 3 Monate auf Stroh oder Schilfdickicht speichern oder an Paketschnüren gehängt werden. Ein Mostgewicht von wenigstens 25 ° KMW besitzen muss deren Bratensaft letztlich. Der Bratensaft weist schon nach zwei Monaten Ablagerung ein Mostgewicht von wenigstens 30 ° KMW auf, er kann schon zeitiger gekeltert werden.