Siegelhopfen

Nach Herkunftsgebiet beziehungsweise Weinbaugebiet zertifizierter Echter Hopfen wird als Siegelhopfen in Deutschland genannt. Erzeugter Hopfen darf gemäß dem seit 1996 bestehenden Hopfengesetz lediglich in den Gegenden, die zu Siegelbezirken zusammengeschlossen sind, als Siegelhopfen genannt werden.

Geschichte

1538 im Hochstift Eichstätt der Großstadt, die fränkisch ist, Spalt durch den derzeitigen Herrscher, den Eichstätter Fürstbischof Christoph von Pappenheim geschenkt wurde das global erste Hopfensiegel.

  • Das erste Deutsche Hopfenherkunftsgesetz wurde 1929 angeordnet
  • das bis heutzutage als eine Basis des Qualitätsrufs deutschen Hopfens gilt
  • auf dessen Grundsätzen ebenfalls die Europäische Hopfenmarktordnung von 1971 basiert

Verordnete Plätze hatten nach der Gesetzesform das Anrecht, die Beutel mit den trocknen Hopfendolden vor der Kommerzialisierung zu plombieren beziehungsweise zu plombieren und dadurch vor Qualitätsverfälschung beispielsweise durch Mischungen zu behüten. Nicht mehr durch Siegellack, sondern u. a. durch Zahlen und Balkencodes versehene Klebesiegel geschieht die Abdichtung, die gleichermaßen Masse und Bonität verbürgend ist, inzwischen. Aussagen zu Anzahl, Gattung, Erntejahr, Siegelbezirk, Rebbauzone und Anbauland sowie eine Bezugsnummer werden auf Begleiturkunden zudem notiert.

Bescheinigungsverfahren

Zweistufig ist das Zertifizierungssystem für Deutschen Siegelhopfen. Durch Siegelgemeinden und Hopfenringe gemacht werden Nachprüfungen. Wird unterschieden zwischen nicht aufbereitetem Hopfen und aufbereiteten Hopfenerzeugnissen wie beispielsweise -pellets oder Hopfenextrakt.

Siegel

Nachfolgende Angaben enthalten Siegelstempel:

  • Sorte
  • Erntejahr
  • Siegelbezirk
  • Anbaugebiet
  • Bruttogewicht
  • Bezugsnummer
  • Anbauland