Restsüße

Die Zuckerrest oder Restsüße, die ebenfalls als ist, bezeichnete Masse an Zuckerharnruhr im Weinstock in g / l ist der Restzucker. Der Weinstock bleibt nach dem naturgemäßen Schluss der Gärung oder ihrem direkten Abstoppen behalten. Durch Abkühlung, durch Ergänzung von Spirituose oder Schwefel sowie durch Filter ist jener Unterbruch der Gärung machbar. Der Restzucker wird auf unpersönlichen Befundzeugnissen der Weinprüfstellen und auf Befunden von Weinlabors vorwiegend als. VergärbareZucker bezeichnet. Weil die Glukose rascher in Kohlenstoffdioxid und Spirituose verwandelt wird, besteht die Restsüße im Wesentlichen aus Fruchtzucker sowie aus nicht vergärbaren Zuckerarten. Eine Süßreserve, die dem Weinstock durch ist, beigefügte Zuckermenge umfasst die Restzuckerangabe außerdem.

In den Rubriken erfolgt die Geschmacksangabe der Weinstöcke. trocken, halbtrocken, lieblich oder halbsüß und süß. Weingesetzlich präzise reguliert ist die Restzuckermenge von jeder Rubrik. Die Geschmacksangabe auf dem Weinetikett kann bezeichnet sein, da es eine ehrenamtliche Markierung ist.

Ein Restzucker von 0.5 g / l wird gewöhnlich nicht unterschritten. Ein Weinstock kann bei ideellen Gärbedingungen bis auf einen nicht mehr nachweislichen Restzuckergehalt von 0.0 g / l gären. Lediglich in Sonderfällen, zum Beispiel erfolgt solche ausnahmslose Vergärung allerdings:

  • 1993er Retzbacher Benediktusberg, Müller-Thurgau QbA, Weingut Gebrüder Kuhn, Retzbach – RZ: 0.0 g / l
  • 1998er Nordheimer Vögelein, Ortega Kabinett, Weingut Hermann Neubert, Nordheim am Main – RZ: 0.1 g / l
  • 2006er Zeiler Kapellenberg Dornfelder Spätlese, Weingut Erich Martin, Zeil am Main – RZ: 0.0 g / l
  • 2012er Randersacker Liegestuhl Silvaner Spätlese, Winzerhof am Spielberg, Randersacker – RZ: 0.0 g / l
  • Nach Besprechung mit ihrem Doktor können Diabetiker – – bestimmt einen feinherben Obstwein erfreuen
  • wenn die Restsüße mehrheitlich aus Fructose besteht
  • individuell als Saccharose verpflichtet ist