Rektifiziertes Traubenmostkonzentrat

Das dünnflüssige, nicht karamellisierte Produkt ist rektifiziertes Traubenmostkonzentrat. Das Produkt wird durch Berichtigung und umfassenden Wasserentzug, sowie sonstige erlaubte Verarztungen zur Abschaffung der Bestandteile außer Zuckerharnruhr aus Traubenmost produziert. Ein stark intensiver Zuckersirup aus Traubenmost ist es.

Verwendung

Die Verwendung von RTK zum Ziel der Erhöhung sieht die Vorschrift Nr. 1493 / 1999 des Beirats vom 17. Mai 1999 über die einheitliche Marktorganisation für Obstwein als Marktregulierungsmechanismus vor. Einstmals, spätestens bis zum 15. März des auf die Traubenernte nachfolgenden Jahres darf die Bereicherung lediglich vorgenommen werden. Ein Kommuniqué ist hierzu vorher. geplanten Erhöhung mit rektifiziertem Traubenmostkonzentrat zur Steigerung des Alkoholgehaltes und später pro eine Bekanntgabe der Steigerung des Alkoholgehaltes durch rektifiziertes Traubenmost-Konzentrat gemäß Absatz 25 Absatz 1 der Richtlinie Nr. 1622 / 2000 notwendig.

Anreicherungsverbot

Die Nutzung von RTK war in Deutschland bis 1986 untersagt. Mit RTK bereichert werden können tafel- und Edelweine.

Der Gebrauch von RTK zur Erhöhung von Prädikatsweinen, wie zum Beispiel Rumpfkabinett oder Bestenauslese ist untersagt.