Qualitätszeichen Baden-Württemberg

Ein örtliches Gütesiegel ist das Qualitätszeichen Baden-Württemberg. Das Gütesiegel wird vom Land Baden-Württemberg benutzt. Beim Deutschen Markenamt und Patentamt unter der Registriernummer 30400461 als Wort-Bildmarke registriert ist es.

  • Auf der Basis eines Lizenzsystems, das kontraktlich festgelegt ist, ausgegeben wird das Anzeichen
  • Das Anzeichen steht für agrarische Nahrungsmittel und Waren
  • die in Baden-Württemberg angefertigt beziehungsweise aus baden-württembergischen Ingredienzen produziert werden
  • herausragende Erfordernisse hinsichtlich ihrer Güte oder des Herstellungsprozesses erfüllen

Fundamente und Zielstellung

Ein Arbeitsauftrag des Staats zur Absatzförderung von einheimischen Agrarerzeugnissen besteht auf der Basis des § 20 Absatz 3 Landeskulturgesetz und Landwirtschaftsgesetz vom 14. März 1972. Diesem Aspekt Abrechnung durch die Errichtung zielgerichteter Fördermaßnahmen trägt das Qualitätszeichen bei.

  • Errichtung und Verwirklichung von kollektiver Reklame
  • Handlungen zur Bebauung und Betreuung von Absatzmärkten für landwirt- und ernährungswirtschaftliche Produkte

Der landwirtschaftliche Landbau, das Ernährungshandwerk und die bürgerliche Ernährungswirtschaft soll durch eine Marktstellung, die verbessert ist, bestärkt, gewahrt und weiterentwickelt werden.

Im Übereinstimmung mit westlichem Gesetz steht das Qualitätszeichen als Förderinstrument und das Qualitätszeichen als Förderinstrument wurde mit Anschreiben des Europäischen Gremiums vom 1. Juni 2016 nochmalig notifiziert. Dass die Erzeugnisse, die gekennzeichnet baden-württembergisch sind, sich nicht bloß durch ihren Ursprung, sondern in hervorragendem Umfang durch eine Produktqualität und Prozessqualität, die über der legalen Norm stehend ist, von gleichen Erzeugnissen unterscheiden, ist Basis der Benachrichtigung der Umstand.

Aufbauprozess und Verantwortung

Der Staat Baden-Württemberg, repräsentiert durch das Ministerium für Ländlichen Verbraucherschutz und Raum ist Zeichenträger. Vereinigungen, berufsständische Zusammenlegungen oder Organisierungen im land- und ernährungswirtschaftlichen Teilbereich sind Lizenznehmer. Es gab mit Stellung 14. April 2014 24 Lizenznehmer.

  • Unternehmen und Wirtschaftsunternehmen sind Zeichennutzer
  • die Erzeugnisse mit dem Anzeichen kennzeichnen
  • vermarkten

Agrarische Gewerbebetriebe zum Beispiel Schweinemastbetriebe und Getreideerzeuger, Gemüsebaubetriebe, Obstbaubetriebe sind Erzeugere. Die Gewerbebetriebe zeugen Rohprodukte für die Kommerzialisierung unter dem Signet er.

Über notarielle Abkommen untereinander verknüpft sind alle Anwesender am Qualitätszeichen. Die Verpflichtungen und Anrechte, die jeweilig sind, sowie etwaige Sanktionierungen bei Verstößen sind in den Vereinbarungen festgelegt.

Kontrollsystem

Der Aufsicht unterliegen alle notariellen Abkommen. In drei verschiedenen Niveaus vollziehen sich die Beaufsichtigungen wesentlich:

Eigenkontrollen

Angewiesen, ihre Unternehmen anhand von vorgegebenen Eigenkontrollchecklisten eigenständig zu überprüfen, um etwaige Schwachpunkte im Betriebsablauf methodisch zu bemerken sind Zeichennutzer und Erzeugere. Alle Kontrollinhalte enthalten die Prüflisten. Die Kontrollinhalte sind zur Ausführung der unverzichtbaren Voraussetzungen erforderlich. Belegt werden die Resultate der Eigenkontrollen.

Neutrale Beaufsichtigungen

Von sachlichen Überprüfungsstellen vorgenommen werden diese Durchsichten. Ihre Unparteilichkeit und ihre Zuständigkeit im Umfeld einer Beglaubigung bei der Deutschen Akkreditierungsstelle, Berlin, haupsächlich belegen müssen diese Prüfinstitute.

Kontrollüberwachung

  • dass alle Kontrollmaßnahmen, die vorgeschrieben sind, komplett und richtig verwirklicht werden

Rückstandsuntersuchungen, zum Beispiel auf Umweltschadstoffe und Pestizide, sowie Qualitätskontrollen bei verarbeiteten Erzeugnissen müssen ergänzend in festgelegtem Ausmaß vorgenommen werden.

Anforderungen

Die Fundamente einer Produktion, die tier- und umweltgerecht ist, gelten für agrarische Erzeugerbetriebe bindend. Zum Beispiel ständige kontraktlich vereinbarte Bestandsbetreuungen durch Fachtierärzte für Tierbesitzer sind aus jener Ursache verpflichtend. Auf der Basis der beteiligten und beherrschten Erzeugung erfolgt der Ackerbau von Pflanzlichen Erzeugnissen. Pro nach Produktbereichen separat in Zusatzanforderungsdokumenten und Grundanforderungsdokumenten ausführlich dargestellt sind die Erfordernisse. Zur Einsichtnahme und zum Herunterladen stehen diese jedermann in derzeitiger Version zur Gebrauch.

Nach Anforderung weiterentwickelt werden die Erfordernisse. Die Verbraucherschaft und Fachreferaten aus Geschäft und Lebensmittelproduktion, Agrarwesen, Interessensgruppen und Personenkreise, die pro professionell betroffen sind, sind in den Aufsichtsräten, die respektiven produktspezifisch sind, in die Entwicklung eingebunden. Den Leitsätzen der EU in Zusammenhang auf eine solide Praktik für ehrenamtliche Zertifizierungssysteme für agrarische Nahrungsmittel und Erzeugnisse entspricht das Qualitätszeichen in dieser Beziehung.

Quellen