Eine ehrenamtliche Verfahrensweise der Qualitätskontrolle für Kunstmuseen in Deutschland bezeichnet Museumsregistrierung. Der Katalog der Kunstmuseen ist das Museumsregister. Die Kunstmuseen haben gelungen am Registrierungsverfahren teilgehabt.
Keine identische Museumsregistrierung wie zum Beispiel in den Niederlanden oder Österreich existiert aufgrund der Kulturautonomie der Nationen.
Ein Test mit 33 Galerien wurde von Juli 2006 bis August 2007 unter Trägerschaft des Museumsverbandes für Niedersachsen und Bremen e. V. als Fachverband ausgeführt. 21 Kunstmuseen wurden als Resultat für sieben Jahre eingetragen.
Der Museumsverband schreibt seit 2008 die Museumsregistrierung auf seiner Jahrestagung, die immer im März stattfindend ist, aus. Die sind Ansatzpunkt. Normen für Kunstmuseen und die Museumsdefinition von International Council of Museums. Ein Fragebogen und präzise, überprüfbare Voraussetzungen wurden daraus hergeleitet, anhand derer sich die Kunstmuseen eigenständig evaluieren.
Durch Fortbildungen und Konsultationen mitgefahren wird es. Ein selbstständiges Gremium aus sieben Teilnehmern entscheidet über die Eintragung in das Museumsregister.
50 Kunstmuseen wurden in den ersten vier Jahrgängen für pro sieben Jahre eingetragen. Kunstmuseen wurden 26-mal für drei Jahre vorübergehend eingetragen.
Die Ausführung nachfolgender Voraussetzungen belegen müssen Kunstmuseen: Die Kunstmuseen werben sich um die Benotung Registriertes Kunstmuseum be.
Eine auf sechs Merkmale reduzierte Übersicht zur Museumsregistrierung konzipiert hat der Museumsverband Mecklenburg-Vorpommern. In Österreich aufgenommen wurde das Gerichtsverfahren.