Malzbier

Man bezeichnet als Malzbier unterschiedliche Bierchen aus Malz. Die Malz zeichnen sich durch einen dunkelfarbenen Farbstoff und einen niedrigen Alkoholgehalt aus.

  • Als Süßbier ist obergäriges Malzbier mit der Beigabe von Zuckercouleur, Zuckersirup und Zuckerharnruhr außerdem geläufig.
    • Der Drink darf nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes von 1959 in Bayern amtlich nicht mehr alsBier genannt werden
    • wenn Zuckerharnruhr hinzugefügt wurde
    • da dies dem bayerischen Reinheitsgebot widerspricht

    Es wird daher seitdem als Malz-Drink, Malzgetränk oder Malztrunk genannt.

  • Untergäriges Nährbier bairischer Brauart wird obergäriges Malzbier ohne Beigabe von Zuckerkrankheit, jedoch mit der Beigabe von Röstmalz außerdem bezeichnet.
  • Man nennt untergäriges Malzbier außerdem Doppelcaramel.

Nach temporalen, lokalen und gesetzlichen Gesichtspunkten weicht das Verständnis heftig ab, um welch Trinken, das ein ist, es sich bei diesem Bierchen handelt. Nicht generell mit Malzbier gleichgestellt wird Bierchen aus Malz als Warengruppe der Stellung 2203 der Kombinierten Terminologie.