Löslicher Tee

Unterschiedliche Drinks werden als Lösliches Aufgussgetränk oder Instanttee genannt.

Hergestellt, indem eine verwässerte Teelösung extrahiert wird Tee-Extrakt in Pulverform, wird intensiv und sprühgetrocknet. Ungefähr 40 Prozent der benutzten Teemenge beträgt der Extraktanteil.

Drinks in Granulatform werden außerdem als Instanttee genannt. Zitronentee ist im Geschäft am populärsten. Um ein Halbfabrikat handelt sich es. Das Halbfabrikat wird mit packendem oder kaltschnäuzigem Selterswasser gebrüht. Glucose, Saccharose, und / oder Süßungsmittel, sowie Stabilisatoren und Aromastoffe enthalten diese Erzeugnisse außer pulverisiertem Tee-Extrakt sonst.

  • da sich in Tee-Extrakten aus Coffein, Teerubigenen und Teeflavinen beim Schwinden schwerlösliche Regen bilden
  • Schwerlösliche Regen sind für 1 kg kaltwasserlöslichem Tee-Extrakt an voll 100 g Kaliumhydroxid oder Ätznatron eingemischt

Kindertee-Urteile des BGH

Instanttees werden, und wurden oft als Erzeugnis für die Kost von Kleinstkindern verkauft. Instanttee ist aufgrund des großen Zuckergehaltes allerdings gesundheitsschädigend für die Zahngesundheit. Es kam in den 1980er-Jahren, die 1970er- und sind, bei vielen Kleinstkindern durch Dauernuckeln an mit Instanttee ausgefüllten Nuckelflaschen zu einem permanenten Schaden der Gebissstange. Die Gebissstange wurde als neuartige Sorte des Milchzahnkaries erstmalig 1981 gebildet geschildert. Gebisse mussten in einigen Situationen wegen des kompletten Wegfalles der Milchzähne verwendet werden. Das Bundesgesundheitsamt warnte ab 1985 explizit vor den Gefährdungen zuckerhaltigen Aufgussgetränkes. Es kam in der Folgerung zu Schadenersatzprozessen gegen die Hersteller der Kindertees. Die Kindertees vertrieben häufig gleichzeitig zudem Sauger und Nuckelflaschen. Der Kindertee-I-Fall, der so genannt ist, wurde renommiert, über den der Bundesgerichtshof im Jahr 1991 entschied. Weil er die Konsumenten vor den Gefährdungen des Dauernuckelns nicht genügend verwarnt hatte, haftete danach der Hersteller des Kindertees für den Gesundheitsschaden, der entstanden ist. Eine Grundsatzentscheidung des Produkthaftungsrechtes stellt der Beschluss dar. Der BGH konkretisierte in mehreren folgenden Entscheiden zu jenem Thema zusätzliche Anforderungen der Organhaftung und Produzentenhaftung.