Linda (Kartoffel)

Eine Grundbirne, die festkochend ist, mit tiefgelbem Knolleninneren ist Linda. Die Grundbirne, die festkochend ist, gilt als insbesondere lecker. Die Kocheigenschaft verändert sich während der Ablagerung zu mehligkochend. Lediglich einen Marktanteil von rund 1.4 % hatte Linda im Jahr 2004 in Deutschland. Sie ist beim Direktvermarktung von umweltverträglich wirtschaftenden Bauern allerdings eine bedeutende Gattung. Eine Streitsache war um die Ausweitung der Sortenprüfung, die deutsch ist, entflammt. Mit der Neuzulassung der Kartoffelsorte durch das Bundessortenamt endete er.

Allgemeines zum Sortenschutz in Deutschland

Die vorausgehende Genehmigung durch das Eintrag und Bundessortenamt in die Sortenliste bedingt die Herstellung und der Handel einer Kartoffelsorte in Deutschland. Für zehn Jahre erfolgt die Genehmigung beziehungsweise Anmeldung und die Anmeldung beziehungsweise Genehmigung kann frei häufig für pro zusätzliche zehn Jahre ausgeweitet werden. Pflichten für das Beantragender hat die Einzeichnung in die Sortenliste zur Folgerung: Und Gebührenschuldner gegenüber den verantwortlichen Stellen ist Er zu einer ordnungsmäßigen Erhaltungszucht angewiesen.

Der Sortenschutz kann für neuartige Gattungen zeitgleich vom Züchter zur Eintrag in die Sortenliste angefordert werden. Die ausschließliche Verfügung über seine Gattung gewährt dieser ihm für eine Dauer von 30 Jahren. Von der Europlant Pflanzenzucht GmbH benutzt wurde der Sortenschutz für Linda.

Die Genehmigung wird über den Schluss des Sortenschutzes hinaus ausgeweitet oder kein Sortenschutz verlangt, jeder Mensch kann das Pflanzgut mehren und austreiben.

Geschichte

Von der Saatzucht Friedrich Böhm, Trauen wurde Linda angebaut. Das Bundessortenamt, das deutsch ist, erteilte 1974 den Sortenschutz auf Wunsch des Züchters bis 2004 und das Bundessortenamt, das deutsch ist, trug die Gattung in die Sortenliste ein. Damit Saat kommerziell verkauft und also der Schlag bebaut werden darf, ist diese Anmeldung gemäß Saatgutverkehrsgesetz nötig.

Diese Genehmigung für die gewerbsmäßige Pflanzgutproduktion entzog Ende 2004 Europlant mit Effekt zum 1. Januar 2005. Hätten Bauern die nach dem Schluss des Sortenschutzes ebenfalls verwenden können. Karsten Ellenberg, Erhaltungszüchter und Biohofbetreiber anderer, darunter ebenfalls rarer Kartoffelsorten beantragte daraufhin am 10. Januar 2005 die Wiederzulassung.

  • dass der Prozess einige Jahre anhalten würde
  • Der Prozess war ihm erkennbar
  • Lediglich der Schutzinhaber kann eine Zulassungsverlängerung während des Sortenschutzes eigenständig anfordern

Eine Sortenzulassung nach EU-Recht wurde zeitgleich in Schottland angefordert. Mehrere Jahre dauerte ebenfalls dieses Gerichtsverfahren.

Anfänglich eine Auslauffrist von sechs Monaten festgelegt, mithin bis zum 30. Juni hatte das Bundessortenamt 2005. Nachdem Ellenberg dies gebeten hatte, verlängerte es sie bis zum 30. Juni 2007, der Auslauffrist, die längstmöglich ist, nach dem Saatgutverkehrsgesetz. Europlant reichte nach missglücktem Einspruch am 7. Juli 2005 eine Schadensersatzklage gegen das Bundessortenamt beim Verwaltungsgericht Hannover ein.

  • sie argumentierte
  • das von agrarischen Vermehrungsbetrieben kostenintensiv hergestellt wurde
  • Hätte sie nach der Dehnung welches vermarkten können
  • dass sie wegen der Auslauffrist, die kurz sind, Vermehrungsmaterial im sechs- bis siebenstelligen Eurobereich zerstört habe
  • Ihre seitherigen Pflanzgutproduzenten wies Europlant darauf hin
  • dass sie kontraktlich festgelegt seien lediglich an Europlant zu bieten
  • Sie setzte am 28. Juli 2005 beim Schiedsgerichtshof für Saatgutstreitigkeiten der Landwirtschaftskammer Hannover durch
  • dass drei ihrer seitherigen Handelspartner das Linda-Pflanzgut, das vertragswidrig angebaut ist, bis zur finaler Klarstellung nicht verkaufen dürfen

Dass der Kontrakt abgelaufen sei, beriefen sich diese darauf.

Unter dem Feldzug Solidarität mit Linda machte sich der Bekanntenkreis Rettet die Linda für die Unterstützung der Linda stark. Dem Bekanntenkreis gehören die Verbraucherverbände Verbraucherzentrale Hamburg und Slowfood sowie die ländlichen Vereinigungen Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Bioland, Landwirtschaft und Demeter an.

Von vielen Bauern Information über die Gattungen, die von ihnen nachgebaut sind, haben, so außerdem über Linda wollte die im Verfügung der Sortenschutzinhaber beschäftigte Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH. Sie erhielt dafür einen Big Brother Award 2005 in dem Bereich Volkswirtschaft.

Linda wurde am 14. April 2007 von mehreren Umweltorganisationen und Landwirtschaftsorganisationen als Herdapfel des Jahres verliehen. Europlant verkündete drei Wochen später Linda jetzt ebenfalls 2007 erzeugen zu wollen.

  • Die Lebensmittel-Zeitung schreibt dazu:
  • Bezüglich der Kartoffelsorte Linda hat Der Saatguthersteller Europlant ein Durchsehen
  • Der Saatguthersteller Europlant vermehrt den Verbraucherliebling, der ‚ ist, ‘ unerwartet ebenfalls in diesem Jahr auf einem winzigen Areal

Karsten Ellenberg importierte 2008 und Karsten Ellenberg verkaufte sie.

Argumentationen für und gegen die Ausweitung der Genehmigung

Dass Linda äußerst empfindlich für Virusnekrosen, Knollenfäule und Krautfäule sowie nicht immun gegen Kartoffelkrebs und Nematoden sei, argumentiert Europlant. Sie benötige deshalb überflüssig viel Pestizid.

  • Ihre Kocheigenschaft sei darüber hinaus häufig nicht beständig
  • das heißt
  • Während der Lagerperiode verändere sie diese von fest- zu mehligkochend

Sie empfehle im Absicht des Konsumentenschutzes und Umweltschutzes deshalb andere Gattungen.

  • Auf die umweltbewusste Agrikultur verweisen Unterstützer der Linda
  • die Schädlingsbekämpfungsmittel gegenüber den ohnedies niedren rechtlichen Limits zusätzlich beschränke
  • so dass eine Gefahr der Umgebung und der Konsumenten unwesentlich sei
  • Europlant habe mit dem Herdapfel, der auch von ihr angeboten ist, Belana ein höherwertiges Ersatzmittel
  • der gering krankheitsanfällig sei
  • im Camp nicht die Kocheigenschaften verliere

Dass das junge Gepräge Belana den Konsumenten wohliger schmecke, habe sich bei Testessen der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein und der Kieler Nachrichten weg offenbart.

  • Letzterer Argumentation widersprechen die Unterstützer von Linda
  • Die Unterstützer von Linda loben besonders die großartige Geschmacksrichtung von Linda
  • So wesentlich sei die Lagerfähigkeit dagegen nicht

Da dies eine Zulassungsbedingung des Bundessortenamts ist, sind laut Europlant neuartige Gattungen allezeit gutherziger als einstige. Dass die Amtsstelle nicht über günstigen Geschmackssinn entscheide, verweisen Kritikaster darauf. Dies sei in einer Verkehrswirtschaft die Aufgabenstellung des Konsumenten.

  • dass sich die Sortenvielfalt verringere
  • Europlant weist gegenüber der Argumentation darauf hin
  • dass eine Aufhebung der Gattung Linda vom Absatzmarkt nicht vollständig dazu führt
  • dass Linda durch eine alleinige frische Prägung substituiert werde

Sei Durch die tätige Zucht frischer Gattungen durch deutsche Entrepreneure, darunter ebenfalls Biolandwirt Ellenberg mehr von einer Steigerung der für die Konsumenten erhältlichen Gattungen auszugehen. Zehn neuartige Kartoffelsorten werden in Deutschland regelmäßig gestattet.

Auf mieses Erleben mit anderen Gattungen verweist Europlant, bei denen nach Ausfall des Sortenschutzes mindere Beschaffenheit hergestellt worden sei. Bauern könnten ohne den Sortenschutz die Gattung Linda unter kostengünstigeren, qualitätsmindernden Voraussetzungen erzeugen. Nicht mehr ausgefüllt werde die mit dem Sortennamen vom Konsumentin in Zusammenhang gebrachte hochstehende Beschaffenheit. Die Anbauer würden zum anderen ihre ökonomische Lebensgrundlage verlorengehen. Die Anbauern produzierten die besorgte Gattung weiters in hervorragendster Eigenheit mit starkem Kostenaufwand.

  • die Unterstützer von Linda argumentieren
  • dass die Ankäufer von Linda allerdings stets insbesondere verwöhnt seien
  • deshalb die Beschaffenheit nicht am Benennung sondern an Gütesiegeln festmachen

Aus Erlebnissen mit anderen Gattungen wie Bintje und Sieglinde eingelernt hätten die Konsumenten.

Bekrittelt wird Europlant nach dem Entfall des Wirtschaftsmonopols für Linda durch Verwendung eines Gesetzestricks im Saatgutverkehrsgesetz, Bauern zu storen. Europlant hätte dafür auch schon produziertes Pflanzgut im Sachwert von mehreren hunderttausend Euro zerstört. Seitherige Linda-Landwirte würden wahrscheinlich erneut bei Europlant aufkaufen, da Europlant einen Marktanteil von 48 % habe.

Die Ansicht vertreten die Unterstützer der Konservierung der Gattung Linda. Das Anrecht der Öffentlichkeit stehe dem Anspruch, 30 Jahre länglich den Sortenschutz ausschließlich benutzen zu können das Gepräge nachträglich ohne Autorisation verfügbar zu benutzen gegenüber.

  • einzig wenn die Gattung zu einem staatlichen Patrimonium werde
  • Das Wirtschaftsmonopol, das öffentlich gewährt ist, finde Akzeptierung

Besonders für Hauptnahrungsmittel gelte dies, bei denen zudem sittliche Begründungen gegen eine Exklusivnutzung sprächen.

Genehmigung ab 2009

Die Genehmigung für Linda im Vereinigten Königreich erteilte das großbritannische Sortenschutzamt am 28. August 2009. Dass Linda in allen EU-Ländern erneut als Saat und als Herdapfel angebaut werden darf, bedeutet das.

Das Bundessortenamt erteilte ab 2010 mit der Bemerkung Ohne Grundvoraussetzung der Wertigkeit, die landeskulturell ist, nach § 30 Absatz 2 Nr. 4 SaatG unter der Kennnummer 3664 Karsten Ellenberg die Neuzulassung für Deutschland.

  • Für zehn Jahre gilt diese Genehmigung
  • Diese Genehmigung kann anschließend von ihm ausgeweitet werden
  • ohne dass es des Einverständnisses von Europlant bedarf