Kaffeekartell

Eine zwischen den Firmen Tchibo, Melitta, Alois Dallmayr Kraft und Kaffee Foods ab dem Jahre 2000 getroffene Preisabsprache wurde als Kaffeekartell beschrieben. Bis zu einer Durchsuchungsaktion, die vom Bundeswettbewerbsbehörde veranlasst ist, der Firmen im Juli 2008 blieb die unrechtmäßige Vereinbarung unerkannt.

Die Verhaltensweise, die kartellartig ist, beweisen konnte die Instanz anhand der beschlagnahmten Dokumente und die Instanz verfügte gegen die Firmen ein Bußgeld von zusammen 159.5 Millionen Euro.

  • Die sogenannte Bonusregelung nutzte Kraft Foods
  • Kraft Foods musste keine Geldstrafe auszahlen
  • da die Firma Selbstanzeige beim Bundeswettbewerbsbehörde erstattete

Da die Firma mit den Kartellämtern mitgearbeitet habe, wollte Melitta auch kein Bußgeld bezahlen.

  • am 26. Dezember 2009 meldete

Spiegel Online zusätzliche Verdachtsfälle in dem Prozess.

Weswegen eine Geldstrafe von an dicht 90.000 Euro festgesetzt wurde, wurde im Juni 2010 dem Deutschen Kaffee-Verband Hamburg vom Kartellamt beschuldigt, mit einer Presseerklärung im Februar 2005 ein Syndikat von Kaffeeunternehmen begünstigt zu haben. Neben den Firmen Kraft Foods Außer Haus Service, Tchibo, Luigi Lavazza Deutschland, Seeberger, Segafredo Zanetti Deutschland, Gebr. gehörten zu den engagierten Kaffeeröstereien. Westhoff und J. J. Darboven ebenfalls Melitta Systematik Dienstleistung . Die Bußen wurden den letzteren Firmen beiden Firmen wegen ihrer Kooperation bei der Auskunft der Beschuldigungen verringert.

Eine neuerliche Kartellbildung wurde im Oktober 2011 konstatiert. Aus dem Kaffeehersteller Krüger sowie Kraft Foods Deutschland bestand es neben Melitta. Zu einer Strafe in Größe von neun Millionen Euro bestraft wurden die beiden letzteren Firmen. Zum Jahreswechsel 2007 / 2008 bei Instant-Cappuccino eine Preissteigerung vereinbart hatte das Syndikat. Die Preissteigerung ausmachte je Päckchen 20 bis 40 Cent. Da das Bußgeldverfahren auf Antragstellung der Melitta Kaffee GmbH

  • gestartet worden war
  • die damit als Hauptzeuge fungierte
  • Kein Bußgeld wurde gegen jene Firma festgesetzt