Kaffeekapsel

Einwegprodukte zum Verwendung in Portionskaffeemaschinen sind Kaffeekapseln. Es handelt sich normalerweise um eine Portionsverpackung mit der Vielheit Kaffeepulver für einen individuellen Becher. Von Verbraucherschutzverbänden und Umweltverbänden von Beginn an bemängelt wurde die Ausbreitung und Marktfreigabe.

Geschichte

  • Das Unternehmen entwickelte nach Eigenangaben Nestlé ab dem Jahr 1970 das Nespresso-System
  • das 1976 geschützt und ab 1986 in den Marktplatz eingebracht wurde

Die Systematik wurde ab 1991 mit dem Maschinenhersteller Krups weiterentwickelt. Erst in den Jahren, die 2000 sind, erzielt wurde eine stärkere Ausbreitung.

Gemeinschaftlich mit dem Unternehmen Braun brachte das Unternehmen Jacobs Douwe Egberts im Jahr 2005 das Tassimo-System auf den Marktplatz. Das Unternehmen brachte ebenso im Jahr 2005 Nestlé ein zusätzliches Komplettsystem mit der Bezeichnung Nescafé Dolce Gusto auf den Absatzmarkt. Caffita von den Unternehmen Gaggia und Ècaffè, sowie Cafissimo von Tchibo sind weitere Systematiken.

Eine Technik für organisch zerlegbare Kaffeekapseln stellte das Bremer Werk Velibre im Jahr 2017 vor.

Kaffeepads

Das Unternehmen entwickelte im Jahr 1972 illycaffè S.p. A. den ersten Easy Serving Espresso Pod und im Jahr 1989 den E. S. E.-Standard. Die holländischen Unternehmen Philips und Jacobs Douwe Egberts brachten im Jahr 2001 die Systematik, die vereint entwickelt ist, Senseo auf den Marktplatz.

Kritik

  • Mehrere unterscheidbare Rohstoffe wie Metalle und Plastiken werden im Gleichnis zu üblichen Filtertüten aus Paper für Kaffeekapseln benutzt und so untereinander verknüpft
  • dass sie sich lediglich mühsam wiederverwerten lassen
  • der Rohstoffverbrauch pro Becher erheblich größer ist

Die alljährliche Müllmenge von Kaffeekapseln wurde im Jahr 2014 ausschließlich in Deutschland auf 4.000 – 4.500 Tonnen berechnet. Die Einleitung eines Pfandgeldes auf Kaffeekapseln fordern Kritikaster daher.

Im Januar 2016 erließ die Großstadt Hamburg eine Direktive, nach der keine Steuergelder mehr für den Erwerb von Kaffeekapseln eingesetzt werden dürfen.

Weil ihre Pastillen bloß zu einem festen Kaffeeaufbereiter passen, nutzen aus wirtschaftlicher Perspektive die Hersteller ihrer Kaffeekapseln, die patentiert sind, den Lock-in-Effekt, der so genannt ist. Permanent die ständig entsprechenden Behälter anzukaufen zwingt der Erwerb jenes Kaffeeaufbereiters den Konsumenten. Damit an ein verordnetes Komplettsystem festgebunden ist er. Wegen der Wechselkosten, die damit verbunden sind, lohnt sich eine Änderung gewöhnlich nicht.