Herkunftsbezeichnung

Bezeichnungen von Gegenden, Plätzen oder andere geographische Aussagen sind geographische Ursprungsbezeichnungen, Herkunftsangaben oder Herkunftsbezeichnungen. Die Aussagen zeichnen den Ursprung eines Erzeugnisses be. Dem Konsumenten und Ankäufer geben sie im Handel ein Hinweiszeichen darauf, in welchem Gebiet der Artikel gefertigt oder eingesetzt wurde. Man findet solche Auskünfte nicht lediglich bei Essen und agrarischen Produkten, sondern ebenso bei Industriegütern und grundlegend zudem Services. Markenrechtlich oder durch Vorschriften und Gesetzeslagen behütet sind viele Herkunftsangaben, die geographisch sind, und viele Herkunftsangaben, die geographisch sind, werden in der Reklame mit Signets und Siegelstempeln geworben. Es gibt in der Europäischen Union hunderte unionsweit nach einer gemeinsamen Systematik registrierte und geschützte Herkunftsangaben.

Der Ursprung geht aus manchen Namen direkt hervor, zum Beispiel beim Nürnberger Lebzelten. Eine Benennung wird in anderen Situationen dennoch begrifflich damit verknüpft – wie der Fetakäse mit Griechenland. Er benennt an sich keinen Platz. Der Ursprung, der geschützt ist, ist in anderen Situationen ebenfalls bei einer Lokalität nicht direkt erkennbar, so bei Parmigiano-Reggiano aus einem großherzigeren Bereich in Norditalien.

Nutzung in der Europäischen Union

Als Markenzeichen registriert werden konnten Herkunftsbezeichnungen in vieleneuropäischen Staaten auf landesweitem Niveau lange Zeitlang wegen eines sogenannten Freihaltebedürfnisses nicht. Eine Anzahl von Herkunftsbezeichnungen wurden unerlaubt beziehungsweise für preisgünstige Imitate anderen Ursprunges benutzt, weil markenrechtliche Protektion deshalb nicht erreichbar war. Das Lübecker Marzipan war ein Exempel. Das Marzipan wurde unter dieser Benennung bis zu Anfang der Jahre, die 1980 sind, mehrheitlich südlich von Hannover hergestellt. Wodurch sie preiswerter hergestellt werden konnte, wies im Unterschied zum Urfassung aus Lübeck jenes Erzeugnis einen reichlich wenigeren Mandelanteil auf.

Indem man auf abendländischem Niveau im Jahr 1992 erstmalig Vorschriften zum Schutzvorrichtung von geographischen Nahrungsmittel und Agrarprodukte für Ursprungsbezeichnungen und Informationen erließ, wurde der Schutzrechtslücke angetroffen. In den Jahren 2006 und 2012 anschließend erneut abgeändert und ausgeweitet wurde die Vorschrift, die zugrundeliegend ist, 2081 / 1992.

  • die nach der Bestimmung Nr. 1151 / 2012 eingetragen wurden
  • Gemäß Punkt 13 der Vorschrift rechtmäßig abgesichert vor jedem Abusus der Nachbildung oder Bezeichnung sind Essen und Agrarerzeugnisse
  • auch wenn der korrekte Heimatort bezeichnet ist
  • wenn die Benamung in ungebührlicher Fassung erfolgt
  • ein anderer Begriff von Ergänzungen wie nacher Typus oder Eigenart versehen ist
  • Brandneue grafische Signets beziehungsweise Anzeichen für EU-weit geschützte Herkunftsbezeichnungen wurden 2006 im Annex V der Vorschrift Nr. 1898 / 2006 bestimmt
  • Die Herkunftsbezeichnungen konnten zuerst gutwillig benutzt werden um auf die Protektion der Herkunftsbezeichnung hinzuweisen

Diese Anzeichen sind seit 2012 verbindlich auf den Gütern anzubringen. Mit einer Passage in allen 24 Amtssprachen der EU stehen sie zur Gebrauch und sie können in verschiedenartigen Bildformaten von einer Internetseite des Europäischen Ausschusses als Niederschrift heruntergeladen werden.

Zum Beispiel das seit 1935 in Frankreich und seit 1997 in der Schweiz bestehende AOC-Siegel, die DOPdocg, DOCdocg und DOCG-Siegel in Italien oder das DAC-Siegel in Österreich sind nationalstaatliche Urbilder für die Protektion in der EU. Die Konvention von Stresa, das erste weltweite Abkommen über Käsenamen war der erste allgemeine Vorreiter 1951, an der sich die sieben Staaten Österreich, Dänemark, Frankreich, Italien, Norwegen, Schweden und Schweiz beteiligten.

Zwei Schritte werden unterschieden bei Erteilung der EU-Herkunftsbezeichnungen, die geschützt sind,: geschützte Ursprungsbezeichnung und geschützte geographische Auskunft .

Das EU-Qualitätssiegel

  • Garantiert herkömmliche Besonderheit

  • Es beschreibt ein tradiertes Herstellungsverfahren
  • Ist keine Herkunftsbezeichnung
  • da es keine Herkunftsangaben, die geographisch sind, beinhaltet

Das Bierchen, das konventionell durch natürliche Gärung gewonnen ist, wird etwa. Gueuze g. t. S. normalerweise lediglich in und um Brüssel hergestellt. Behütet, weil um eine ist sich seine Herstellungsmethode.

  • Garantiert herkömmliche Besonderheit

handelt. Andernfalls hergestellt werden könnte es aber sogar sonstwo. Den ähnlichen Vorgang wie bei den Herkunftssiegeln, die beide geschützt sind, durchlaufen die individuellen Stufen vom Antragstellung bis zur Erteilung des Stempels, sowie dessen Eintragung in der DOOR-Datenbank allerdings. g. U. und g.g. A. Gleichartig ist ebenfalls das Schema, das äußer ist, des Siegelstempels.

geschützte Ursprungsbezeichnung

Die geschützte Ursprungsbezeichnung

  • besagt
  • dass Herstellung, Bearbeitung und Produktion eines Erzeugnisses in einem ausdrücklichen geographischen Bereich nach einer gültigen und festgelegten Verfahrensweise erfolgen

Zum Beispiel der Parmaschinken zählt hierzu. Der Parmaschinken muss nach frischeren Urteilssprüchen selbst in dem Gebiet Parma aufgeschnitten werden. Zum Beispiel Manouri-Käse und Fetauri aus Griechenland, alle, Würstchen, Schwarte, Fenstergriffe, die französischen AOP-Käse und alle italienischen DOP-Käse und andere DOP-Produkte und AOC-Produkte wie Geschwafel und sind,, und selbst einige lokale Brot-Sorten sind Erzeugnisse mit geschützter Ursprungsbezeichnung.

Andere Einzelsprachen:

  • englisch protected designation of origin
  • französisch appellation d’ origine protégée
  • hellenisch προστατευόμενη ονομασία προέλευσης Prostatevomeni Onomasia Proelefsis
  • italienisch Denominazione d’ Origine Protetta
  • polnisch chroniona nazwa pochodzenia
  • portugiesisch Denominação de Origem Protegida
  • spanisch denominación de origen protegida

Geschützte geographische Aussage

Für eine Geschützte geographische Aussage

  • Es ist genügend
  • wenn schon eine der Herstellungsstufen in einem eindeutigen Herkunftsgebiet stattfand

Andere Einzelsprachen:

  • englisch protected geographical indication
  • französisch indication géographique protégée
  • hellenisch προστατευόμενη γεωγραφική ένδειξη Prostatevomeni Geografiki Endixi
  • italienisch indicazione geografica protetta
  • polnisch chronione oznaczenie geograficzne
  • portugiesisch indicação geográfica protegida
  • spanisch indicación geográfica protegida
  • slowakisch chránené zemepisné označenie
  • slowenisch zaščitena geografska označba
  • tschechisch chráněné zeměpisné označení
  • ungarisch oltalom alatt állo földrajzi jelzés