Eine geschichtliche Biersorte ist Heinslein, bisweilen ebenfalls Heinzlein verfasst und im Mundart Hansla gesagt. Bis ins zeitiges 20. Jahrhunderts in Bamberg und Gegend geschäumt wurde sie.
Das Malz wurde bei dem seinerzeit regulären Maischeverfahren nicht komplett ausgesogen und das Malz beinhaltete nach dem Dekokt überdies viele Lösungsstoffe. Die Mälzer kochten deshalb die Malzrückstände, Treber bezeichnet, einen zweiten Fleck aus. Der Heinslein – ein Dünnbier oder Nachbier mit wenigem Alkoholgehalt entstand daraus. Dem Alkoholgehalt musste zur günstigerer Dauerhaftigkeit beachtlich Hopfen eingegraben werden. In unterkühlten Felsenkellern erfolgte die Ablagerung wie beim Vollbier.
Heinslein diente aufgrund seines Alkoholgehalts, der niedrigen ist, vornehmlich als Drink. Es war eben in der warmherzigen Jahreszeit für hart arbeitende Leute das unverzichtbarste Trinken, weil Heinslein war im Unterschied zum häufig unreinen Quellwasser geschröpft und damit steril.
Es gab dafür stets erneut örtliche Ausnahmegenehmigungen, obwohl das öffentliche Bierregulativ im Königtum Bayern die Herstellung von Nachbier wirklich nicht vorsah.
Das Bierregulativ wurde mit der Einleitung der Gewerbefreiheit in Bayern im Jahr 1865 veraltet. Die Gussführung, die vorgeschrieben ist, entfiel damit ebenso, mit der die Mindestmenge an Malz im fertiggestelltem Bierchen bestimmt worden war. Die Anzahl der Braubetriebe dürfte in der einsetzenden Periode der Industrialisierung ziemlich rasch zurückgegangen haben. Die Braubetriebe stellten Heinslein her. Als die Wirte die einheimischen Brauereien boykottierten, findet sich ein letzter Verweis zur Vorhandensein des Heinsleins im Oktober 1907. Es ging in diesem Disput neben der Preissteigerung außerdem um ein Ausschankverbot für das Nachbier. Der Disput wurde als Bamberger Bierkrieg erkennbar.