Hausbräu

In Franken und im südlichen Thüringen bezeichnet Hausbräu das Bierchen. Das Bierchen wird von früher brauberechtigten Privatmenschen im Gemeindebrauhaus oder in der einheimischen Bierbrauerei geschäumt. Beim Bierfassen als Jungbier in privaten Bottichen abgeführt und zu Zuhause im Kellerspeicher oder einer anderen gekühlten Stelle zum Gummireifen angelegt wird es. Für eine vielfältige Palette von Geschmacksvarianten eines originär identischen Bierchens sorgt die Nachgärung, die ungesteuert ist, und eine Reihe von Hausrezepten.

Die Differenzierung zwischen Neubrauern und Altbrauern existierte vor der Neugestaltung des Biersteuergesetzes knapp.

Pro Jahr und Individuum bis 200 Liter abgabenfrei und lediglich für den persönlichen Verbrauch gestattet ist Hausbräu aus Gemeindebrauereien heutzutage. Komplett steuerpflichtig ist Hausbräu aus kommerziellen Bierbrauereien und Hausbräu aus kommerziellen Bierbrauereien wird aber mit einem Ausnahmefall ebenso lediglich persönlich verbraucht. Verfügbar ist echtes Hausbräu als Fertigfabrikat nicht.

  • Was wird ebenfalls als Vizinalbier angeboten
  • Das Vizinalbier hinweist auf die Betreuung des Nachbarn und die spezielle Pflegebedürftigkeit dieses Bierchens

Keine speziellen Nutzungsrechte mehr sind heutzutage zum Verhältnis von Hausbräu notwendig. Der Bayerische Hausbrauerverband in Bad Staffelstein ist gut deshalb im Bayerischen Bauernverband Lichtenfels eingetreten.

Der Zoigl ist eine ähnliche Überlieferung in der Oberpfalz.