Der behördliche Name für ein EU-einheitliches Zeichen ist Genusstauglichkeitskennzeichen. Das Zeichen wird auf förmlich geprüfte Schlachtkörper abgestempelt. Bis Schluss 2005 als Veterinärkontrollnummer genannt wurde die Betriebsnummer, die darin enthalten ist. Diese Betriebsnummer heißt seit 1. Januar 2006 Zulassungsnummer. Die Bezeichnung Identitätskennzeichen existiert seit 1. Januar 2006 neben der Bezeichnung Genusstauglichkeitskennzeichen außerdem. Von Lebensmittelunternehmern auf weiteren rechtschaffenen Produkten beziehungsweise deren Hüllen gestellt wird das Identitätskennzeichen. Die Bezeichnung Genusstauglichkeitskennzeichen
Identitätskennzeichen verwendet.
Genusstauglichkeitskennzeichen und Identitätskennzeichen werden in Deutschland von den respektiven Zulassungsbehörden der Länder nach einer Nachprüfung der Bedingungen zugeteilt.
Wo es EU-weit durch die westliche Anordnung Nr. 853 / 2004 vorgegeben ist, findet man auf der Umhüllung sämtlicher Nahrungsmittel tüchtiger Abstammung. Wird hingewiesen auf den Stempel häufig mit eingefüllt von: oder abgepackt von:
Für neue Eizellen besteht ein zusätzlicher Ausnahmefall von der Kennzeichnungspflicht. Die Eizellen werden nach Marktrecht markiert.
Nicht vorrangig für den Endkunden, sondern die Vertragspartner und Überwachungsbehörden ausgedacht ist diese Markierung. Lediglich Schlüsse auf den Herstellungsbetrieb sind aus dem Stempel realisierbar, nicht aber beispielsweise auf den Ursprung der Materialien. Wenn eine geographische Herkunftsbezeichnung benutzt wurde, sind sie nur somit machbar. Irländische Butter bspw. muss so in Irland gefertigt sein, wurde selbst wenn die Endverpackung in Deutschland gemacht.
Angewiesen, Hinterlisten mit den Gewerbebetrieben und ihren respektiven Zulassungsnummern zu publizieren sind alle Mitgliedstaaten.
Die Zulassungsnummer für alle verschiedenartigen Betriebsmodi wurde mit der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Lebensmittelhygiene vom 12. September 2007 für Deutschland verschiedenartig und übereinstimmend reguliert. Aus einem Namenskürzel für das Land und einer Zahl, die 5-stellig ist,, zum Beispiel Ländle 12345. besteht sie. Das Namenskürzel des Mitgliedstaates wird voran und die Gemeinschaft, die respektive landessprachlich ist, bei der eigentlichen Markierung dieser Zulassungsnummer Verkürzung für die Europäische Gemeinschaft hintenangestellt. Von einer Streichung eingekreist werden diese drei Linien. Diese Markierung besteht damit aus vier Teilstücken. : stehen diese vier Stücke für.
Abkürzungen für die Betriebsart der Tätigkeit und an dichte 4-stellige Betriebsnummern wurden bis zur Neuordnung in Deutschland 2007 anstelle der Namenskürzel für das Land benutzt. : waren die Namenskürzel für die Betriebsmodi.
ES Schlachtbetrieb für Heimtiere wie Rindvieh, Pferdchen, Schweinehund, Schafbock oder Ziegenbock, ESG Schlachtbetrieb für Hausgeflügel, ESK Schlachtbetrieb für Kaninchen, EUZ Umpackbetrieb nach dem Fleischrecht und Geflügelfleischhygienerecht, EV Verarbeitungsbetrieb für Fruchtfleisch, EZ Zerlegungsbetrieb für Rotfleisch, EZG Zerlegungsbetrieb für Geflügelfleisch, EZK Zerlegungsbetrieb für Kaninchen, EHK selbstständige Produktionseinheit für Hackfleischbetrieb und Fleischzubereitungsbetrieb, EWK Wildbearbeitungsbetrieb, EFU Fischumpackbetrieb, EFB Fischverarbeitungsbetrieb, EP Eiprodukte, ein Bundeslandkürzel Für einen Milchbetrieb stand in Verknüpfung mit einer Betriebsnummer, die 3-stellig ist.
Dass vormals Unternehmen mit mehreren Produktionsbereichen mehrere Zulassungsnummern erhielten, hatte dies allerdings zur Konsequenz. Nicht zwingend verändert werden müssen vormals besetzte Zulassungsnummern. Eine alleinige Zulassungsnummer nach der neuartigen Systematik erlangen müssen lediglich frisch eingetragene Unternehmen.
Andere Vorschriften gelten in anderen Mitgliedstaaten der EU für den zweiten und dritten Bestandteil des Kodes.
Und deren Erzeugnisse auch mit einem Identitätskennzeichen beziehungsweise Genusstauglichkeitskennzeichen ausgestattet werden müssen Gewerbebetriebe außerhalb der EU auch gestattet und aufgelistet werden. Die Gewerbebetriebe wollen ausgemachtes Essen für die EU herstellen und ausführen.