Fasswein

Der Name für Weinstock ist Fasswein. Der Weinstock wird ohne eine Abfüllung in Luschen verkauft.

Als Grundwein für die Versektung in Sektkellereien und als Brennwein für die Destillation von Feuerwasser dient Fasswein aber außerdem zur Anlieferung von Großkellereien. Der Ertrag vom respektivem Gleichgewichtspreis ist angewiesen, die Kosten der Abfüllung erspart die Kommerzialisierung von Fasswein der Wimmerin als Produzenten freilich. Wenn der Fassraum im selbständigem Kellerspeicher nicht mehr ausreicht, ist der Ausverkauf von Fasswein in Jahrgängen mit riesiger Erntemenge erforderlich.

Die Ablagerung und die Beförderung von Weinstock in Lägeln war bis zur Einleitung der Flaschenabfüllung mit dem Kork als auslauf- und aromasicherem Riegel im 17. Jahrhundert ohne Option. Es gab für den Güterverkehr von Weinfässern die Profession der Weinschröter. In den Handspielen von Fassmachern lag die Herstellung der Holzfässer.

Nachfolgende Normgrößen hatten Weinfässer im Rheingau normalerweise: Stückfässer Halbstückfässer und Doppelstückfässer.

Ungewöhnlich ist das Dabehalten von Fasswein im Kellerspeicher als langlebige Lagermethode heutzutage.

  • Der sogenannte Rose-Wein, ein Rüdesheimer aus dem Jahrgang 1653 bilden Ausnahmefälle im Bremer Ratskeller
  • der weiterhin genießbar sein soll
  • im Jahr 1978 der großbritannischen Queen Elisabeth II. zur Verkostung angeboten wurde