Energy Star

Energy Star

  • Ist ein US-amerikanisches Umweltkennzeichen für energiesparende Baumaterialien, Gerätschaften, kommunale / geschäftliche Wohngebäude oder Bauten

Der Energy Star

  • Sie bescheinigt zum Beispiel elektrischen Gerätschaften
  • dass sie die Stromsparkriterien der US-Umweltschutzbehörde EPA und des US-Energieministeriums erfüllen
  • eine bestimmende Voraussetzung dabei ist
  • dass sich eine eingeschaltete Gerätschaft nach einiger Zeitlang eigenständig zurückschaltet

Die Prozessorleistung muss bei Rechnern heruntergefahren und die Harddisk ausgeschaltet werden. Einen äußerst niederen Strombedarf hat dieser Standby-Modus zur Folgerung. In den Aufstellungen 5.0

  • Der Bildschirmschoner ist festgesetzt
  • dass der Bildschirmschoner spätestens nach 15 Minuten Untätigkeit und der Ruhezustand im Datenspeicher spätestens nach 30 Minuten Untätigkeit geschaltet werden müssen

Es gibt speziell im EDV-Bereich viele Gerätschaften mit diesem Nummernschild.

Den Energy Star

  • Jeder Hersteller kann benutzen
  • der glaubt
  • dass seine Gerätschaft jene Norm erfüllt

Im Sache von EDV-Geräten und Büroedv in der Europäischen Union, eine Meldung an die EU-Kommission genügt ein Kommuniqué an die EPA oder. Nicht erfolgt ein Examen.

Geschichte

Seit dem Jahr 1992 gibt es den Energy Star , der von der amerikanischen Umweltbehörde EPA ins Leben gerufen wurde. Im Jahr 2003 wurde der Energy Star durch eine EU-Verordnung auch offiziell in Europa eingeführt.

Es gab einige Vorgänger wie das GEEA-Label der Group for Energy Efficient Appliances, die sich zu Gunsten des Energy Star auflöste.

Der Energy Star ist zusammen mit den TCO-Labeln das älteste noch bestehende Label, das Computerhardware unter Green-IT-Aspekten bewertet.

Gesichtspunkte für den Energy Star

  • Nach einer bestimmten Zeitlang zurückschalten muss sich eine / e eingeschaltete Gerätschaft / Bestandteil.
  • Es gibt für jede Gerätschaft Merkmale für den absolut erlaubten Energiebedarf über eine verordnete Zeitspanne.

Neubearbeitung für Rechner

Eine neuartige Version der Aufstellungen für Rechner ist am 1. Juli 2009 in Leistungsabgabe eingetreten: Der Rechner sieht ein neuartiges Grenzwert-System auf Grundlage einer Gleichung vor.

  • Keine engen Begrenzungen pro Gerätetyp mehr gibt es jetzt. Die Limits werden stattdessen nach einer genauen Gleichung errechnet.
  • Die Formel besteht aus einem Basisfaktor 8.76, der mit den Verbrauchswerten in Watt für Ausgeschaltet, Ruhezustand im Speicher und Leerlauf sowie einer von Energy Star für den Gerätetyp festgelegten typischen Nutzungsweise multipliziert wird.
  • Ob der Rechner eine Videokarte, die dediziert ist, hat, werden Gattungen zudem festgesetzt, zum Beispiel nach Anzahl der Prozessorkerne oder danach.
  • Das Ergebnis für den individuellen Computer darf die von Energy Star definierten Grenzwerte nicht überschreiten.
  • Für über die von Energy Star festgelegte Basiskonfiguration hinausgehende Bauteile können auf den Grenzwert weitere Zusatzwerte hinzugerechnet werden.

Kritik

  • Wegen seiner Wirkung, die äußerst gering sind, aus zwei Ursachen bekrittelt wird das Energy-Star-Label:
  • obwohl es groß bekannt ist
  • Zu schwächlich sind Die Hinsichten
  • Die Hinsichten werden von mindestens 70 % der Gerätschaften, die elektrisch sind, am Marktgebiet entsprochen
  • Keinerlei Prüfungen erfolgen
  • ob die Hersteller ihre Gerätschaften richtig messen
  • richtig deklarieren

Keine Verkaufsvorschrift stellen die Vorschriften dar. Sie sollen allerdings ein Gütezeichen sein.