EnergieVision

Ein wohltätiger Verband mit Standort in Freiburg im Breisgau ist EnergieVision e. V. Im Juli 2000 von der Umweltstiftung WWF Deutschland, der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen und dem Öko-Institut e. V. begründet wurde er. Er verfolgt satzungsgemäß die Zielsetzung, den Konsumentenschutz und den Umweltschutz sowie die Markttransparenz in der Energiewirtschaft zu unterstützen. Das Ökostrom-Gütesiegel vergibt der Verband. ok-power

  • Betreibt einen Strom-Tarifrechner

Seit 2016 werden die operationale Ausführung der Zertifizierung sowie die Tätigkeit des Büros des Siegels, das ok-pow ist, vom. Hamburg Institut wahrgenommen.

Produktsiegel ok-power

Das Stromsiegel vergibt der Klub. ok-power

  • mit dem Ökostrom-Angebote zertifiziert werden

Es, nicht bloß erneuerbare Elektroenergie aus bestehenden Akkumulatoren zu bezeichnen, sondern vor allem eine ergänzende Erweiterung der erneuerbaren Energieerzeugung zu erzielen ist Zielsetzung der Siegelvergabe. Die Akkumulatoren füllen umweltbewusste Zusatzanforderungen er. 74 Lieferanten und 36 Ökostromprodukte sind zurzeit mit dem. ok-power-Siegel geehrt. Das Zertifizierungsvolumen beträgt 2019 wohl 4.1 TWh. Das nennt die Verbraucherzentrale. ok-power-Siegel als eines von drei vernünftigen Ökostrom-Gütesiegeln neben der Grüner Strom Marke der Umweltverbände und der EcoTopTen-Liste des Öko-Instituts.

Die Zertifizierung mit dem ok-powerÜber ein Prüfverfahren durch selbstständige Gutachterinnen erfolgt -Siegel. Dass er die nötigen Voraussetzungen erfüllt, muss der Stromanbieter darin nachweisen. Annuell untersucht wird die Erfüllung der Voraussetzungen.

Die Gesichtspunkte für die Zuteilung des ok-powerVom Kriterienbeirat des EnergieVision e. V., vorhanden aus Energiewende-Experten unterschiedlicher Institutionen und Institutionen, festgesetzt und annuell auf gegenwärtige Gesetzesänderungen und Marktbedingungen hin untersucht werden -Siegels. Die Zertifizierung beinhaltet in der derzeitigen Fassung des Kriterienkatalogs von August 2018 Wahlpflichtkriterien und Pflichtkriterien.

Pflichtkriterien

Von allen Ökostromanbietern eingehalten werden müssen die Pflichtkriterien. : fordern sie.

  • Ursprung der Elektrizität zu 100 Prozent aus nachwachsenden Urfassungen: Hydroenergie, Biomasse, Fotovoltaik, Windenergie, Erdwärme, Klärgas
  • keine Mitwirkung des Ökostromanbieters an Kernkraftwerken, Braunkohlekraftwerken und neuartigen Steinkohlekraftwerken
  • verbraucherfreundliche Vertragsbedingungen, zum Beispiel keine Vorauskasse oder Maßgabe von Mindestabnahmemengen
  • umweltbewusste Leistungsanforderungen an Ökostrom-Erzeugungsanlagen

Wahlpflichtkriterien

Die ok-powerEinen Anteil zur Verstärkung der Energiewende beziehungsweise zur Eingliederung nachwachsender Einsätze ins Versorgungssystem ergänzend zu öffentlichem Fördermittel verlangt -Zertifizierung über die Pflichtkriterien hinaus. Über Wahlpflichtkriterien beschrieben wird dieser. Die Wahlpflichtkriterien füllt der Ökostromanbieter abgetrennt oder in Zusammenstellung er. In nachfolgende Schwerpunktbereiche untergliedern sich sie:

  • Stärkung ergänzender frischer Betriebsanlagen: a ) Anschaffung von Herkunftsnachweisen aus Ausbauten, b ) Einführung und Einrichtung von Erneuerbare-Energien-Neuanlagen, c ) Bescheinigung nicht-bezuschlagter Neubauprojekte
  • Berechnung von Produktion aus früher geförderten Bestandsanlagen
  • Stärkung neuartiger Energiewendeprojekte

Stärkung ergänzender neuartiger Betriebsanlagen

a ) Anschaffung von Herkunftsnachweisen aus Ausbauten

Wenigstens 33 % der Elektrizität müssen um einen Ansporn zum Förderung von Erneuerbare-Energien-Anlagen zu bieten aus Ausbauten kommen als: Die Ausbauten sind nicht ältlicher.

  • 4 Jahre bei Windenergie und Biomasse
  • 5 Jahre bei Fotovoltaik
  • 8 Jahre bei Hydroenergie und Erdwärme.

Dabei nicht als Ausbauten festgestellt werden Vorrichtungen. Die Vorrichtungen fallen unter das EEG oder ähnliche Förderinstrumente im Übersee.

b ) Einführung und Werk von Erneuerbare-Energien-Neuanlagen

Exzellente Einsatzbereitschaft des Ökostromanbieters in der Mittelbeschaffung, Konstruktion und der Tätigkeit von Erneuerbare-Energien-Anlagen honoriert dieses Merkmal. Projektierte und / oder finanzierte Ausbauten werden dafür durch den Provider, der zertifiziert ist, in den ersten vier Jahren mit 100 % und später bis 10 Jahre nach der Inbetriebsetzung mit 66 % der Stromerzeugungsmenge, die geplant ist, gewürdigt. Wenigstens 50 % der Strommenge, die nach diesem Merkmal zertifiziert ist, und wenigstens 33 % des Gesamtabsatzes an Haushaltswerbekunden und geringe Gewerbekunden gleichkommen muss diese Initiierungsmenge.

c ) Billigung nicht-bezuschlagter Neubauprojekte

Wenn er bei einer Ausschreibung für ein Erneuerbare-Energien-Neubauprojekt nicht den Zuschlagstoff erhält, ist das wirtschaftliche Commitment eines Providers ebenfalls anschließend anrechenbar. 4 % der Gesamtinvestitionssumme, die geplant ist, werden in jener Falle total als Projektierungskosten gewürdigt und 4 % der Gesamtinvestitionssumme, die geplant ist, können auf an dicht 4 Jahre zugeteilt werden. Dieses Wahlpflichtkriterium darf total allerdings extrem für 50 % der Gesamtzertifizierungsmenge pro Jahr benutzt werden. Erreichbar ist eine totale Zertifizierung ausschließlich nach diesem Merkmal daher nicht.

Berechnung von Produktion aus früher geförderten Bestandsanlagen

Wenigstens 33 % der Zahl, die nach jener Voraussetzung zertifiziert ist, müssen hierbei mit Herkunftsnachweisen aus Windenenergieanalgen angeschafft werden. deren Stärkung ist abgelaufen.

Stärkung neuartiger Energiewendeprojekte

Neuartige Vorhaben und die Einsatzbereitschaft für die Energiewende sollen damit unterstützt werden. Ein Anteil zur Eingliederung regenerativer Kraftaufwände in das Versorgungssystem sowie eine profitablere Verwendung der Einsparpotenziale und Effizienzpotenziale ist Zielsetzung. Eine Summe von 0.2 beziehungsweise 0.3 Geldstücken je Kilowattstunde investiert der Provider in einen Innovationsfonds. Die Geldstücke werden an Stromkunden in einem Jahr abgestellt. : sind Fokusse für die Mittelverwendung.

  • Effizienz- und Einsparmaßnahmen
  • Innovative Speichertechnologien
  • Virtuelle Kraftanlagen und diesbezügliche Programmierung und -investition

Die Ausschließung von Doppelvermarktung ist eine Voraussetzung beim Ökostrom. Dass der Ökostrom lediglich einst an Endverbraucher veräußert werden kann, muss dazu gewährleistet sein. Beim erfolgt das. ok-power

  • da diese den Erweis, der ausschließlich gesetzlich definiert ist, von Ökostrom darstellen

Das ok-powerDa diese nach der Sicht des EnergieVision e. V. und des Kriterienbeirats keine Förderwirkung für die Energiewende hat, verlangt -Siegel eine Mengenbilanz, die annuell auszugleichend ist,, jedoch kein Beweismittel einer gleichzeitigen Anlieferung. Alle Lieferanten müssen eigenständig von diesen Voraussetzungen allerdings den Insgesamt ihrer Kundschaften durch eine. zeitgleiche Netzeinspeisung zuliefern. Kein beständiger Netzbetrieb wäre ansonsten machbar.

Unternehmensverflechtungen

Das bewertete bis 2016. ok-power

  • Das Stromprodukts, das zertifiziert ist, vertreibt dieses Erzeugnis

Das enthielt daher. ok-power-Siegel ebenso keine Beschränkungen für die Tätigkeit von Atomkraftwerken oder die Verwendung urzeitlicher Kraftstoffe durch die Stromlieferanten oder deren Aktionäre.

Im Haltung der umfassenden Überlastung der Zertifizierungskriterien änderte sich dies zum 1. Januar 2016. Zertifizierte Ökostromanbieter dürfen seitdem nicht direkt oder indirekt an Braunkohlekohlekraftwerken, Atomkraftkohlekraftwerken oder neuartigen Steinkohlekraftwerken engagiert sein. Ein Kohlekraftwerkbetreiber oder Atombetreiber darf gleichfalls lediglich absolut 50 % des Ökostromanbieters verfügen. Da ok-power

  • ein Produktsiegel ist
  • Es dass Lieferanten neben kann in der Praktik aber auftreten

ok-power

  • -zertifizierten Ökostromprodukten außerdem herkömmliche Stromangebote im Portefeuille haben
  • in denen sie zum Beispiel Atomstrom gemäß der Mixtur, die bundesdeutsch ist, in der Stromkennzeichnung ausweisen

Zertifizierte Strommenge

Die Menge des ok-power zertifizierter Elektrizität über die Zeitlang:

Der Verband EnergieVision e. V

Mitglieder

Nachfolgende Einrichtungen gehörten dem Verband EnergieVision e. V. im Jahr 2015 als verbandliche Kollegen an:

  • Öko-Institut – Institut für angewandte Ökologie e. V.
  • Verbraucherzentrale NRW e. V

Die Verbraucherzentrale NRW e. V . beendete Ende 2015 seine Mitgliedschaft. Dass sie bevorstehend schärfer als selbstständiger Marktwächter auftreten zu wolle ohne durch eine Mitgliedschaft in einem Zertifizierungsorgan gerade Stellung einzunehmen, schreibt der Tätigkeitsbericht 2015. Die wohltätige trat dafür im Januar 2016. HIR Hamburg Institut Research gGmbH als Anhängerin der Trägerschaft bei. Das Hamburg Institut

  • Übernahm 2016 die operationale Ausführung der Zertifizierung sowie die Betriebsamkeit des Büros des ok-power Siegels

Umsatz

Und Abgaben von 440.784 € weist der Jahresbericht 2017 Erträge von 545.677 aus. Aus Zertifizierungserlösen stammen die Einkommensquellen überwiegend.