Energieverbrauchskennzeichnung

Bescheid über die Effizienz von Akkugeräten und anschließenden Energieverbrauchern gibt die Markierung des Energiebedarfs im Europäischen Wirtschaftsraum. Dem Benutzer den tatsächlichen Energiebedarf einer Gerätschaft durchsichtig bereitmachen, ein Gleichnis erlauben und bei einer Kaufentscheidung als Orientierungspunkt bedienen soll sie. Die am 1. März 2021 in Organ getretene, novellierte Direktive der Europäischen Kommission mit einer Skale der Energielabels gilt absteigend von A bis G.

Seit 1992 für unterschiedliche Gerätegruppen in der EU in Gestalt von Labels auf den Gerätschaften und in den Werbematerialien für diese benutzt wird die Markierung des Energiebedarfs. Alle fremderen Bestimmungen schließen formell an die Bestimmungen zur Energieeffizienzkennzeichnung in der Anordnung 2017 / 1369 des Europäischen Parlaments und der Kommission vom 4. Juli 2017 zur Aufstellung eines Gefüges für die Energieverbrauchskennzeichnung und zur Abschaffung der Direktive 2010 / 30 / EU an.

Mit der validen, die ab dort ist, ähnlich ist die bis zum März 2021 geltenden Markierung zwischen A+++ bis G nicht. Momentan von keiner Gerätschaft erzielt werden soll die Energieverbrauchskennzeichnung A.

Es gibt neben der Markierung von Gerätschaften außerdem sonstige Etikette so beispielsweise die Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung in Deutschland und der Schweiz. Die Etiketten anlehnen sich an diese.

Energieeffizienzklasse

Eine Bewertungsskala für das abendländische Energielabel ist das Energielabel. Kundschaften in die Position umsetzen, versierte Entscheide auf der Basis des Energiebedarfs von energierelevanten Erzeugnissen zu ergreifen soll dieses.

Bekrittelt wird die Unterteilung von Wagen in Energielabels. Die Energielabels ähneln der Systematik der Europäischen Union.

In Veränderung des großbritannischen und US-amerikanischen Schulnotensystems in Wertungsklassen von G bis A erfolgte die Unterteilung. Und G die böseste darstellte wobei zeitiger A die gutartigste Schulklasse.

Regel seit 2021

Alle Energieeffizienzskalen wurden mit Effekt zum 1. März 2021 auf die Grundskala von G bis A zurückgekürzt. Zum Datum 1. März 2021 die Energieverbrauchskennzeichnung A antreffen sollen keine Erzeugnisse und Energielabel A ehestens 10 Jahre nach dem Inkrafttreten antreffen soll die Mehrheit der Erzeugnisse.

Die Kenntlichmachung wird im erster Stufe für Licht, TV-Geräte, Geschirrspülmaschinen, Frigidaire und Waschautomaten nachgearbeitet.

Eine allgemein öffentliche Produktdatenbank, European Product Registry for Energy Labelling wurde außerdem mit der Vorschrift 2017 / 1369 verkürzt. EPREL, vorgestellt. Sie ist seit Januar 2019 in Werk, und seit Schluss 2020 für Konsumenten einsichtig.

Ein Referenzgerät wurde bis 2021 für Gerätegruppen beschrieben. Den Entwicklungsstand der Technologie von 1998 spiegelt dieses in ungefähr wider. Ständig mehr Gerätschaften erhielten durch den praktischen Fortgang bei der Effizienz ein lobenswertes Etikett. Zu einer Ausweitung der Skale bis zur Jahresklasse A+++ führte dies.

Eine ab 2011 geltende Neuordnung der Energielabels für Haushaltsgeräte verabschiedete der westliche Bundestag im Mai 2010. Die Neuordnung inhaltet die Vorstellung der Jahresklasse A+++ be. Beschlossen wurden ebenfalls neuartige Sparvorgaben für Akkugeräte und Bauten. Neben der neuartigen EU-Rahmenrichtlinie produktspezifische EU-Verordnungen werden ab 2011 die eindeutigen Kennzeichnungsverpflichtungen steuern.

Die EU-Kommission führte ab September 2009 in ausgewählten EU-Mitgliedstaaten eine bedeutsame Marktuntersuchung durch, um unterschiedliche Fassungen des EU-Labels hinsichtlich der Verständlichkeit für persönliche Konsumenten zu überprüfen. Das Einverständnis der Volksvertretung fanden die Angebote des Gremiums, Zusatzklassen mit den Namen A-20 % und A-40 % einzuführen nicht.

Für Klimageräte und Geschirrspülmaschinen, Dunsthauben, Elektrobacköfen und Trockner, Waschtrockner, Waschautomaten und Latüchten, Lichter, Teppichdackel, Gefriergeräte und Kühlgeräte gilt das entnervte EU-Energieverbrauchsetikett. Unter die Kennzeichnungspflicht fallen ebenfalls Weinlagerschränke und Fernsehgeräte nun.

Vor schreibt die EU ebenfalls Mindeststandards. Für Trockner gilt zum Exempel: müssen Seit November 2013. alle

  • Neugeräte im Geschäft wenigstens die Leistungsanforderungen des Energielabels C erfüllen

Zuteilung zu den Schulklassen

Größenklassen werden zur Ausrechnung der Effizienz zuerst für unterschiedliche Sorten von Gerätschaften festgesetzt, beispielsweise für Fernsehgeräte nach der Bildschirmdiagonale und für Frigidaire nach dem Fassungsvermögen. Durch das Auseinandergehen seines faktischen Energiebedarfs vom Maßstab seiner Größenklasse ergibt sich die Zuweisung einer Gerätschaft, die tatsächlich ist, zu einer Energieverbrauchskennzeichnung anschließend.

Der Energieverbrauch fiktionaler Referenzgeräte wird in den betreffenden Vorschriften dargestellt.

  • Entweder lediglich einen Bruch der Power oder ein Mehrfaches an Einsatz muss sich jede Gerätschaft an dem richtigen Referenzgerät vermessen und in Relation zu diesem
  • verbraucht

Der Energieeffizienzindex gibt diesen Verbrauchsbetrag an.

  • geringfügiger der Energieeffizienzindex ist
  • Die Gerätschaft ist à umso leistungsfähiger

Als Energieeffizienz-Klassen zusammengefasst sind Energieeffizienz-Index-Bereiche. Ein Vergleichszeichen geht aus jener Ursache jeder Anzahl in der EEK-Tabelle, die obig stehend ist, voran, zum Beispiel ähnlich und stärker als oder Kleiner als.

Gerätetypen

Klimaanlagen

In der Delegierten Anordnung Nr. 626 / 2011 des Beirats vom 4. Mai 2011 zur Zusatz der Direktive 2010 / 30 / EU des Europäischen Parlaments und des Beirats im Hinsicht auf das Etikett von Luftkonditionierern in Verbindung auf den Energiebedarf reguliert wird die Energieverbrauchskennzeichnung von Entlüftern.

Heizkessel

In der Delegierten Anordnung Nr. 811 / 2013 des Beirats vom 18. Februar 2013 zur Zusatz der Direktive 2010 / 30 / EU des Europäischen Parlaments und des Beirats im Betrachtung auf die Energiekennzeichnung von Solareinrichtungen, Temperaturreglern, Raumheizgeräten aus Verbundanlagen, Kombiheizgeräten und Raumheizgeräten sowie von Verbundanlagen aus Solareinrichtungen, Temperaturreglern und Kombiheizgeräten reglementiert wird die Energieverbrauchskennzeichnung von Heizkesseln.

Warmwasserbereiter

In der Delegierten Anordnung Nr. 812 / 2013 des Beirats vom 18. Februar 2013 zur Zusatz der Direktive 2010 / 30 / EU des Europäischen Parlaments und des Beirats im Zuwendung auf die Energieeffizienzkennzeichnung von Solareinrichtungen, Boilern und Verbundanlagen aus Heißwasserspeichern und Boilern reguliert wird die Energieverbrauchskennzeichnung von Heißwasserspeichern.

Backrohre und Dunsthauben

Die Energieverbrauchskennzeichnung von Backrohre und Dunsthauben wird in der Delegierten Verordnung Nr. 65/2014 der Kommission vom 1. Oktober 2013 zur Ergänzung der Richtlinie 2010/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Energieverbrauchskennzeichnung von Haushaltsbacköfen und -dunstabzugshauben geregelt.

Wohnraumlüfter

In der Delegierten Anordnung Nr. 1254 / 2014 des Beirats vom 11. Juli 2014 zur Zusatz der Direktive 2010 / 30 / EU des Europäischen Parlaments und des Beirats im Zuwendung auf die Markierung von Wohnraumlüftungsgeräten in Verbindung auf den Energiebedarf reglementiert wird die Energieverbrauchskennzeichnung von Wohnraumlüftern.

Gewerbekühllagerschränke

In der Delegierten Anordnung 2015 / 1094 des Beirats vom 5. Mai 2015 zur Zusatz der Direktive 2010 / 30 / EU des Europäischen Parlaments und des Beirats im Hinsicht auf die Energieverbrauchskennzeichnung von gewerbsmäßigen Kühllagerschränken reguliert wird die Energieverbrauchskennzeichnung von Gewerbekühllagerschränken.

Festbrennstoffkessel

In der Delegierten Anordnung 2015 / 1187 des Beirats vom 27. April 2015 zur Zusatz der Direktive 2010 / 30 / EU des Europäischen Parlaments und des Beirats im Zuwendung auf die Energieverbrauchskennzeichnung von Verbundanlagen und Festbrennstoffkesseln aus einem Solareinrichtungen, Temperaturreglern, Zusatzheizgeräten und Festbrennstoffkessel reglementiert wird die Energieverbrauchskennzeichnung von Festbrennstoffkesseln.

Einzelraumheizgeräte

In der Delegierten Anordnung 2015 / 1186 des Beirats vom 24. April 2015 zur Zusatz der Direktive 2010 / 30 / EU des Europäischen Parlaments und des Beirats im Hinsicht auf die Energieverbrauchskennzeichnung von Einzelraumheizgeräten reglementiert wird die Energieverbrauchskennzeichnung von Einzelraumheizgeräte.

Fernsehapparate und Computerbildschirme

In der Delegierten Anordnung 2019 / 2013 des Beirats vom 11. März 2019 zur Zusatz der Regel 2017 / 1369 des Europäischen Parlaments und des Beirats in Beziehung auf die Energieverbrauchskennzeichnung elektronischer Bildschirme und zur Abschaffung der Delegierten Richtlinie Nr. 1062 / 2010 des Beirats reguliert wird die Energieverbrauchskennzeichnung von Computerbildschirmen und Fernsehapparaten.

Waschautomaten und Waschtrockner

Die Energieverbrauchskennzeichnung von Waschautomaten und Waschtrockner n wird in der Delegierten Verordnung 2019/2014 der Kommission vom 11. März 2019 zur Ergänzung der Verordnung 2017/1369 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Energieverbrauchskennzeichnung von Haushaltswaschmaschinen und Haushaltswaschtrocknern sowie zur Aufhebung der Delegierten Verordnung Nr. 1061/2010 der Kommission und der Richtlinie 96/60/EG der Kommission geregelt.

Lichtquellen

In der Delegierten Anordnung 2019 / 2015 des Beirats vom 11. März 2019 zur Zusatz der Anordnung 2017 / 1369 des Europäischen Parlaments und des Beirats in Zusammenhang auf die Energieverbrauchskennzeichnung von Leuchten und zur Abschaffung der Delegierten Anordnung Nr. 874 / 2012 des Ausschusses reguliert wird die Energieverbrauchskennzeichnung von Lichtern.

  • Dies rechnet durch Abteilung des Nutzlichtstroms, der angegeben ist, Φuse durch den Strombedarf, der angegeben ist, im Ein-Zustand Vervielfachung und Pon mit einem Korrekturfaktor FTM in Abhängigkeitsverhältnis der Sorte des Lichts be

η T M = Φ u s e P o n ⋅ F T M {displaystyle eta _{TM}={frac {Phi _{use}}{P_{on}}}cdot F_{TM}}

  • die gerade an Netzspannung angebunden ist
  • einen Abstrahlwinkel stärker π Steradiant hat
  • FTM=1. ist für ein Licht beispielsweise ein Licht, das ist,, allerdings mit einem Abstrahlwinkel geringer π Steradiant
  • FTM=1,176. hat

Energieverbrauchskennzeichnung wird nachfolgend aus anschließender Übersicht aufgelesen:

Kühlschränke

In der Delegierten Anordnung 2019 / 2016 des Beirats vom 11. März 2019 zur Zusatz der Anordnung 2017 / 1369 des Europäischen Parlaments und des Beirats im Betrachtung auf die Energieverbrauchskennzeichnung von Kühlgeräten und zur Abschaffung der Delegierten Anordnung Nr. 1060 / 2010 des Beirats reguliert wird die Energieverbrauchskennzeichnung von Eiskästen.

Geschirrspülmaschinen

In der Delegierten Verfügung 2019 / 2017 des Beirats vom 11. März 2019 zur Zusatz der Regel 2017 / 1369 des Europäischen Parlaments und des Beirats in Beziehung auf die Energieverbrauchskennzeichnung von Haushaltsgeschirrspülern und zur Abschaffung der Delegierten Anordnung Nr. 1059 / 2010 des Beirats reguliert wird die Energieverbrauchskennzeichnung von Geschirrspülern.

Gekühlte Verkaufsautomaten

In der Delegierten Anordnung 2019 / 2018 des Beirats vom 11. März 2019 zur Zusatz der Anordnung 2017 / 1369 des Europäischen Parlaments und des Beirats im Hinsicht auf die Energieverbrauchskennzeichnung von Kühlgeräten mit Direktverkaufsfunktion reguliert wird die Energieverbrauchskennzeichnung von kühlen Verkaufsautomaten.

Nutzen

Dass durch alle Ökodesign-Maßnahmen, die Energielabeldesign und sind, bis 2020 rund 175 Mt Rohöleinheit pro Jahr gespart wurden rund 15 % davon durch das Energielabel, schätzt die EU.

Die Schritte werden bis 2030 laut Gremium einen Gesamtnutzen in Gestalt dauernder Primärenergieeinsparungen von cirka 230 Mt Rohöleinheit pro Jahr liefern, dem regelmäßigen Endenergieverbrauch Spaniens und Polens vereint. Bis 2030 auf 10 – 30 Mrd. EUR pro Jahr vermutet werden die Ersparnisse für die Konsumenten. Ersparnissen der Haushaltsenergiekosten, die privat sind, von mittelmäßig 285 EUR pro Jahr entspricht dies.

Kritik

  • Im Oktober 2011 bemerkte der Verein Warentest
  • dass bei Fernsehapparaten die Messbedingungen nicht genormt sind
  • da die Bildhelligkeit den Herstellern gelassen wird

Den Energiebedarf der Gerätschaft zulasten der Bildqualität reduzieren und dadurch ein hilfreicheres Etikett erhalten können die Hersteller durch Senkung der Bildhelligkeit über die Standardeinstellungen.