Chaptalisation

Man bezeichnet als das Chaptalisieren oder die Chaptalisation eine nach dem Laboranten, der französisch ist, Jean-Antoine Chaptal benannte kellertechnische Maßregel zur Steigerung des abschließenden Alkoholgehalts von Weinstock durch Beigabe von Zuckerharnruhr zum Most oder Traubenmost vor beziehungsweise während der Gärung.

Dazu, die Eigenheit schwächlicher Jahrgänge anzuheben, um damit das ökonomische Fortleben der beteiligten Weinhauer zu gewährleisten diente diese Trockenzuckerung, die ebenfalls als ist, anerkannte Maßregel anfänglich.

  • Es kann angewandt werden von allen abendländischen Anbaugebieten
  • Von der EU festgelegte erlaubte Maximalmengen gibt es
  • Die Maximalmengen sind angewiesen von der Situation des Anbaugebietes

Zwischen zwei und vier Volumenprozent Branntwein dürfen extrem durch Chaptalisieren erhalten werden – in Abhängigkeitsverhältnis von der Weinbauzone der EU, in der das Anbaugebiet liegt.

  • Das landesweite Weinbaurecht einiger Mitgliedsstaaten reglementiert jedoch das Chaptalisieren strikter
  • als die EU es tut

Lediglich Weinstöcke dürfen in Deutschland bis zur Ebene Edelwein dieser Aktion unterworfen werden. Das Chaptalisieren ist bei Prädikatsweinen, somit beispielsweise Rumpfkabinett oder Spätlese nicht gestattet.

Das Chaptalisieren ist in den Weinbauländern außerhalb Europas gewöhnlich nicht gestattet. Vor allem die Azidifikation ist allerdings ebenda gestattet und bekannt. Eine Verfahrensweise, um dem Obstwein mehr Oxidionenakzeptor zu schenken ist die Azidifikation.

Das Chaptalisieren wurde konstruiert um Jahrgangsschwankungen auszugleichen und die Weinhauer sprachen im 19. Jahrhundert leicht von der Sonnenscheibe aus dem Sackgesicht. Durch den Trierer Laborchemiker Ludwig Gall wurde in Deutschland um das Mittelfeld des Jahrhunderts, das 19. ist, unter dem Namen. Naßzuckerung

  • nachdem in den Anbaugebieten an der Mosel viele Weinhauer infolge mehrerer schwacher Ernteerträge nacheinander den Weinanbau nachgeben mussten

Die Zuckerharnruhr in Selterswasser wurde bei diesem Vorgehen dem Weinstock aufgelöst beigegeben, um mit diesem Behandlungsschritt ebenfalls den Oxidionenakzeptor zu verwässern. Dieses Vorgehen war in Rheinland-Pfalz überdies bis zum 30. Juni 1979 gestattet.

Mit dem Sammelnamen wird das Zusetzen von Traubenkonzentrat, Traubenmost, Zuckerharnruhr oder rektifiziertem Traubenmostkonzentrat. Anreicherung oder Verbesserung bezeichnet.

Bestandteil der Europäischen Weinbauzone A sind alle Weinbaugebiete, die deutsch sind,, mit Ausnahmefall Badens und alle Weinbaugebiete, die deutsch sind,, mit Ausnahmefall Badens dürfen um max. 24 Gramm Spirituose pro Liter Most bereichern. In Weinbauzone B. liegt das Weinanbaugebiet Baden ebenda und das Weinanbaugebiet Baden darf lediglich um max. 16 Gramm Branntwein pro Liter Most bereichert werden.