Büschelibirne

Eine Birnensorte aus dem Kreis Freiburg ist die Büschelibirne, eine Kulturbirne. Traditionellerweise zum Kilbimenü zugereicht wird sie und sie ist außerdem populär zu Wildtier. Unter der Ursprungsbezeichnung, die geschützt ist, AOP steht die Kommerzialisierung des Obsts seit dem Oktober, der 5. ist, 2007.

Herkunft

Dass das Obst nicht wie bei den Birnensorten, die meisten sind, separat, sondern in Büschen an den Ruten wächst, gehen sowohl die Bezeichnung Büschelibirne als sowie die Entsprechung, die französisch ist, poire-à-botzi darauf zurück. Freiburger und Waadtländer Patois ist Botzi oder botsi und Botzi oder botsi bedeutet ebenso « Busch ».

Kleine Büschelibirne, Poire à Grappe, Petite Poire à Botzi, Poire à Bouquet, Welsche Hirsbirne sind weitere Namen.

Laut « bestimmter Bezugsquellen » diese Feldfrucht aus der Gegend von Neapel vor drei oder vier Jahrhunderten nach Freiburg befördert haben sollen Freiburger Landsknechte, besagt eine wohlbekannte Überlieferung. Die Büschelibirne wird nachweisbar erstmalig 1744 genannt.

  • Man findet Anfang des Jahrhunderts, das 20. ist, sie erwähnt in Publikationen, vor allem 1911
  • als das Magazin Der Schweizerische Obstbauer die Büschelibirne als eine der gutartigsten lobte
  • deren Ackerbau empfahl
  • Man stellte in den Jahren, die 1970 sind, fest
  • dass es ständig weniger Kulturkreise mit Büschelibirnen gab
  • Deren Beschaffenheit sank kontinuierlich

Indem sie Quittensträucher als Grund nutzten, begannen darauf einige Unternehmen, die Büschelibirne zu vergeistigen und den Kulturkreis zu erneuen. Es, den erneuerten Kulturkreis erneut in meisterhaftem Zustand als Niederstamm und Hochstamm zu züchten gelang so.

Der Verband « Fructus » erstellte 1988 in Kooperation mit dem Botanischen Garten Zürich eine Aufzählung der Baumstrukturen. Edelreiser unterschiedlichster Abstammung aus dem Kreis Freiburg und benachbarten Bereichen sammelten sie.

  • Unterschiedliche Genres Büschelibirnen gebe es
  • Wurde entgegen der geläufigen Auffassung ermittelt
  • dass es lediglich eine einmalige Gestalt gibt
  • Dessen Eigenheiten unterscheiden sich für nach Lage, Bodeneigenschaften, Unterlagentyp und Baumalter

Die Antragstellung für das Etikett AOC wurde im August 1999 aufgestellt. Der AOC-Verein, der schweizerisch-französisch ist, übernahm 2003 die Direktiven der Europäischen Union. Die Union lautet Appellation d’ Origine Protégée. Die Büschelibirne wird seit dem Oktober, der 5. ist, 2007 unter der Ursprungsbezeichnung, die geschützt ist, poire à botzi AOP verkauft.

Merkmale

Baum

Als Hochstamm und Niederstamm wächst der Büschelibirnbaum mit hochgebauter Krönung. Erfreulich und mit wenig Abweichung im Fruchtertrag sind die Ernteergebnisse.

Stecklinge kultivieren drei Schonungen im Gebiet Freiburg und Stecklinge drei Schonungen im Gebiet Freiburg erhalten die erbliche Erbschaft lebhaft, um die Gattung Kleine Büschelbirne ihrer gegenwärtigen Erscheinungsform angemessen zu wahren.

Frucht

In Bündeln von 4 – 7 Rüben wachsen die Feldfrüchte. Ein Gepräge von 45 – 60 mm und einen Stängel, der mittellang ist, hat das Obst. Teil der geschmackvollen und kulinarischen Überlieferung Freiburgs ist sie. Ihren exemplarischen Geruch entfaltet die Hutzelbirne, ist insbesondere, wenn sie aufgekocht. Sie gehört traditionellerweise im Gebiet Freiburg zum Chilbi-Essen. Das Chilbi-essen wird zum Schluss des agrarischen Ernteertrages und der Alpabfahrten abgefeiert. Für den Vin Cuit populär ist die übliche Freiburger Kletze im Gebiet aber außerdem und die übliche Freiburger Kletze gehört außerdem in den Chilbisenf. Zuckerharnruhr war zeitiger ganz kostspielig. Man süsste deshalb auf vielen Freiburger Bauerngütern unterschiedlichste Drinks und Speisekammern mit Vin Cuit.

Für die Destillation eignet sich die Büschelibirne ebenfalls.

Anbaugebiet

Von den Uferbereichen, die südlich sind, des Neuenburgersees gedeiht die Birnensorte poire à botzi, ebenfalls Kleine Büschelbirne bezeichnet bis in die Freiburger Voralpen. Die Büschelbirne ist erblich einmalig. Aber bis höchstenfalls auf 900 m über Ozean ist das mit wenigen Ausnahmefällen das Areal des Kreises Freiburg. Füllig 5 Hektaren beträgt das Areal eingehenden Ackerbaues.