Biologisch abbaubarer Kunststoff

Aus Kunststoffen bestehen organisch zerlegbare Plastiken oder bioabbaubare Plastiken. Die Kunststoffe können durch Mikroben wie Bazillen oder Fungi, mittels Fermenten unter verordneten Voraussetzungen zergangen werden. In verschiedenartigen Standards festgelegt wird genaueres. Durch Hydrolyseprozesse und Oxidationsprozesse zu den Spaltprodukten Biomasse, Methylwasserstoff oder Kohlenstoffdioxid und Leitungswasser erfolgt der Abbruch im Wesentlichen. Nicht mit biobasierten Plastiken zu vermengen sind organisch zerlegbare Plastiken.

Umgrenzung zu anderen Wörtern

Biobasierte Plastiken

Organisch zerlegbare Plastiken werden sporadisch als. Biokunststoffe oder Bioplastik bezeichnet.

  • Missverständlich sind diese Bezeichnungen jedoch
  • Diese Bezeichnungen bezeichnen – für nach Festlegung – ebenso oder bloß Plastiken
  • Die Plastiken sind aus erneuerbaren Materialien gefertigt

Die Wörter sollten aufgrund der Missverständlichkeit. Biokunststoff und Bioplastik nicht benutzt werden.

Biologische Abbaubarkeit ist eine Eigenschaft, die sowohl Biobasierte Plastiken , als auch Kunststoffe petrochemischen Ursprungs besitzen können. Im Gegenzug gibt es auch Biobasierte Plastiken , die nicht biologisch abbaubar sind.

Oxo-abbaubare / oxo-biologisch zerlegbare Plastiken

Markant abzugrenzen von in der Verpackungsindustrie genutzten Polyolefinfolien ist der Ausdruck naturgemäß zerlegbar. Die Polyolefinfolien sind als oxo-biologisch zerlegbar oder oxo-abbaubar ausgewiesen.

  • Vorwiegend aus Metallionen, welche die Oxydation und den Kettenabbau in Plastiken, insbesondere unter Sauerstoff, Luftstrom und Hitze bestehen oxo-abbaubare Zusatzstoffe
  • beschleunigen
  • Äußerst geringe, wenig erkennbare Kettenfragmente sind Resultate dieses Kettenabbaus
  • welche nicht organisch abgesetzt werden
  • jedoch durch die Nahrungskette wandern
  • Auf eine ASTM-Prüfrichtlinie beziehen sich Hersteller dieser Zusätze sporadisch
  • welche allerdings keinerlei Limits beinhaltet
  • die Verwirklichung einer Bescheinigung ermöglicht

Im Leib zerlegbare Werkstoffe

Werkstoffe werden im näherer Bedeutung als bioabbaubar genannt. Die Werkstoffe werden im Leib durch Hydrolyse, Fermente oder Macrophagen innerhalb von Tagen bis wenigen Jahren erloschen. V. a. biogene Kunststoffe wie Hyaluronsäure, Fibrin oder Kollagen, aber zudem Polycaprolacton, Polyhydroxyessigsäure und Polymilchsäure fallen hierunter.

Anwendungen

In vielen banalen und speziellen Gebieten verwendet werden können organisch zerlegbare Plastiken. Häufig in Umhüllungen und im Cateringbereich beispielsweise in Gestalt von Einwegbesteck statt herkömmlichem Kunststoff benutzt und anschließend häufig als angeblich umweltverträglich vorgestellt werden sie.

Naturgemäß zerlegbare Plastiken können im ärztlichem Gebiet zum Beispiel zur gesitteter Entlassung von Vakzinen oder Arzneien im Leib verwendet werden. Sie werden daneben außerdem als Aufbau für die Gewebezüchtung und für resorbierbare Fädchen bei Verfahren verwendet. Es gibt im Gesundheitsbereich daneben außerdem unzählige sonstige Applikationen.

Mulchfolien aus ökologisch zerlegbaren Plastiken werden im agrarischem Raum angeboten.

  • der Nutzen ist
  • dass diese untergepflügt werden können
  • anschließend im Erdboden zergangen werden

Bei Saatgutumhüllungen und Düngemittellungen kommen bioabbaubare Plastiken außerdem zum Anwendung.

Gesetzliche Bestimmungen

Europäische Bestimmungen

Die Bestimmung der Direktiven für bioabbaubare Plastiken erfolgt auf abendländischem Niveau in dem westlichen Standard EN 13432. Damit eine Plastik als komplett kompostierbar gilt, fordert der Standard die nachfolgenden Normen:

  • Chemische Betrachtung: Darstellung aller Bestandteile und Prüfung der Limits für Schwermetalle.
  • In 6 Monaten in CO2 verwandelt werden müssen 90 % des biologischen Werkstoffs.
  • Nicht mehr als 10 % Überreste dürfen Nach 12 Wochen Kompostierung.
  • Keine schädlichen Einflüsse auf den Kompostierungsprozess darf praktische Nachprüfung der geschickten Kompostierbarkeit: bestehen.
  • Ökotoxizität: Begutachtung der Auswirkung des Komposts auf Plantae.

Dass lediglich industrielle Kompostierbarkeit verlangt wird, ist speziell zu berücksichtigen. Werden durch Eigenkompostierung ebenfalls als. 100 Prozent kompostierbar bezeichnete Erzeugnisse, wie einige Tragetaschen, nicht zwingend komplett abgetragen. Sie werden außerdem wegen der Abbaubarkeit, die biologisch sind, nicht automatisch kompostiert, sondern wohl außerdem in industriellen Betriebsanlagen ausgeschieden.

In Kooperation mit dem Branchenverband European Bioplastics auf landesweitem Niveau reguliert wird die Zertifizierung.

Deutsche Bestimmungen

Wichtige Deutsche Bestimmungen , die biologisch abbaubare Kunststoffe betreffen sind das Verpackungsgesetz und die Bioabfallverordnung.

Bioabbaubare Plastiken dürfen generell nicht im Bioabfall beseitigt werden und bioabbaubare Plastiken müssen in der gelblichen Tonne verschrottet werden.

  • die organisch zerlegbar nach dem Standard EN 14995 oder EN 13432 und mehrheitlich biobasiert sind
  • Ebenda verschrottet werden dürfen nur Sammelbeutel
  • falls der lokale Entsorger dies nicht verbietet

Da die Kompostierung ihnen zu längst dauert, untersagen in vielen Fallen die Entsorger dies aber.

Bioabbaubare Plastiken können in Deutschland durch ein von der Zertifizierungsgesellschaft DIN CERTO belegtes. Kompostierbarkeitszeichen gekennzeichnet werden.

Amerikanische Bestimmungen

Die Regel der Plastiken, die bioabbaubar sind, erfolgt in den USA vor allem über die ASTM-Norm 6400. Um Erzeugnisse als kompostierbar 60 % der Plastik müssen innerhalb von 180 Tagen aufgelöst werden.

Durch das Biodegradable Products Institute erfolgt die Zertifizierung.

Testverfahren

Die OECD-Testverfahren sind generell eingeräumt. Die Oecd-testverfahren werden ebenfalls im Untergestell der Chemikalienzulassung benutzt. Die Kompostierbarkeit wird für die Klassifikation als naturgemäß zerlegbare Plastik außerdem analysiert.

Leichte organische Abbaubarkeit

Eine schnelle und volle organische Abnahme weisen die Prüfungen der OECD-Testserie 301 nach.

Leichte organische Abbaubarkeit einen schnellen und einigermaßen vollständigen Abbau einer Prüfsubstanz in einem aquatischen Milieu unter aeroben Bedingungen. Für wohl oder schlimm auflösbare sowie für fahnenflüchtige Stoffe stehen unterschiedliche Testmethoden zur Gebrauch.

  • Kohlendioxid-EntwicklungstestHaupsächlich übrig 28 Tage untersucht wird: Das Kohlenstoffdioxid, das durch den ökologischen Abbruch der Prüfsubstanz entstehend ist, und Das Kohlenstoffdioxid, das durch den ökologischen Abbruch der Prüfsubstanz entstehend ist, ist Indiz für die ökologische Abtragung. Für die Begutachtung schlimm wasserlöslicher Stoffe benutzt wird dieser Sturm-Test, der sog. ist.
  • Geschlossener Flaschentest Indem in ständigen Zeitintervallen über eine Periode von 28 Tagen die Konsumierung von freiem Sauerstoff festgestellt wird, wird: Die natürliche Abbaubarkeit der Prüfsubstanz festgelegt. Für fahnenflüchtige Stoffe benutzt wird dieser Testlauf.
  • Modifizierter OECD-Screening-Test Über die Vermessung des Dissolved Organic Carbon über eine Zeitspanne von 28 Tagen festgestellt wird: Die organische Abbaubarkeit der Prüfsubstanz. Bei genügend Stoffen, die wasserlöslich sind, eingesetzt wird dieser Testlauf.

Inhärente Abbaubarkeit

Eine freilich beschränkte, per se aber aber denkbare weisen die Prüfungen der OECD-Testserie 302 natürliche Abbaubarkeit des Stoffs, der untersucht ist, nach. Als per se oder ureigen naturgemäß zerlegbar gelten Stoffe. Die Stoffe bestehen solche Prüfungen.

  • Der Zahn-Wellens-EMPA-Test
    • Untersucht die aerobe natürliche Abbaubarkeit der Prüfsubstanz
    • Gibt das Resultat über den Rückgang des anorganischen Sauerstoffbedarfs oder des Dissolved Organic Carbon an

    Um die Prüfung, die meistverwendet ist, für die Ermittlung der immanenten Abbaubarkeit handelt sich es. Angaben über das Adsorptionsverhalten der Substanz, die untersucht ist, liefert er ergänzend.

Kritik

Und biobasierten naturgemäß zerlegbaren Plastiken dezent bis abweisend gegenüber steht das Umweltbundesamt, das deutsch ist, ökologisch zerlegbaren Plastiken aus urzeitlichen Bezugsquellen vollkommen zurückhaltend gegenüber.

  • Der Meinung ist es
  • dass es keine Umweltvorteile, die nachgewiesen sind, durch ökologisch zerlegbare Plastiken gebe
  • der Mitbewerb solcher Plastiken als umweltverträglich fortfallen solle
  • bis es Beweismittel dafür gebe

Dass die mehrmalige Verwendung und die Wiederverwertung von beständigeren Erzeugnissen umweltbewusste Vorzüge gegenüber zerlegbaren Plastiken habe, wird außerdem dargetan.

  • Bedenklich betrachtet wird ebenfalls die Geeignetheit für Lebensmittelkontakt
  • da gefürchtet wird
  • dass die Mikroben, die abbauend sind, zu Verunreinigung der Essen führen
  • da nur die Kompostierbarkeit unter speziellen Voraussetzungen geprüft und zertifiziert wird
  • Nur die Kompostierbarkeit wird bezweifelt
  • inwieweit naturgemäß zerlegbare Plastiken gar sinnreich im Zusammenhang auf die Vermüllungsproblematik – besonders der Ozeane – sind
  • ein sonstiger Kritikpunkt ist
  • dass bei einer beabsichtigten Kompostierung die künstliche Power in den Substanzen nicht sinnhaft eingesetzt werde ähnlich als zum Beispiel bei der Abfallverbrennung
  • Gefürchtet wird es
  • dass die natürliche Abbaubarkeit von Plastiken dazu führt
  • dass Konsumenten diese gering verantwortungsbewusst handhaben
  • lieber wegwerfen

In einer Ermittlung bekräftigt werden konnte die Annahme.