Bio-Siegel

Ein Prüfzeichen und Gütezeichen ist ein Bio-Siegel, mit welchem Produkte aus umweltschonendem Ackerbau markiert werden.

Vom Editorin reglementiert wird die Erlaubnis zur Nutzung eines Siegelstempels und die Erlaubnis zur Nutzung eines Siegelstempels ist an die Erfüllung bestimmter Bedingungen und Normen gebunden. Durch eine Dokumentationspflicht sowie häufige Begutachtung und Abhebung von Proben sichergestellt werden soll die Erfüllung der Voraussetzungen durch die Erzeugere. Die Erfüllung der Vorschriften für alle Bio-Produkte wird in der EU durch die pro verantwortliche Öko-Kontrollstelle bewacht.

Europa

Geschützter Ausdruck Bio

Die Bezeichnung Bio

  • Ist ein Terminus, der durch die EG-Öko-Verordnung EU-weit geschützt ist,

Für die Namen gilt Gleiches. Organischem Ackerbau beherrscht aus. und Öko. Erzeugnisse, die als Bio

  • dargestellt werden
  • Müssen den Voraussetzungen der EG-Öko-Verordnung genügen, aber nicht wesentlich mit EU-Bio-Siegel markiert werden

Lebensmittelrechtliche Normen einhalten müssen Bio-Produkte. Die Normen hinausgehen über die Erfordernisse von herkömmlichen Erzeugnissen.

Ein bindendes neuartiges Bio-Siegel wurde im Juli 2010 EU-weit eingebracht. Das Bio-siegel kennzeichnet gemäß EU-Recht hergestellte organisches Essen. Ein weiträumiger Absatzmarkt soll durch die Einheit sichergestellt werden -. Nach dem Lebensmittelrecht des westlichen Biosiegels richten ebenfalls Nicht-EU-Länder ihre Vorschriften inzwischen aus.

Das EU-Bio-Siegel hat sich in vielen Mitgliedstaaten der EU durchbekommen. Es wurde in Deutschland bis zur verpflichtenden Markierung seit 1. Juli 2012 aufgrund des intensiveren Bekanntheitsgrades des öffentlichen deutschen Amtszeichens und der Markenzeichen der Anbauverbände verhältnismäßig kaum beziehungsweise gewöhnlich in Zusammenstellung mit dem Stempel, der deutsch ist, benutzt.

Der Markenschutz des EU-Bio-Logos wurde nach einem Klagegesang im Jahr 2018 als Individualmarke ausgelöscht.

Kriterien

Die Erzeugnisse kennzeichnet das EU-Bio-Siegel. Die Erzeugnisse genügen wenigstens den Voraussetzungen der EG-Öko-Verordnung.

Mit dem Siegelstempel gekennzeichnete Nahrungsmittel dürfen demnach u. a.

  • nicht zur Erhaltung ionisierender Radiation gestellt werden,
    • nicht durch und mit gentechnisch veränderte / n Lebewesen produziert werden
  • nicht mit Verwendung von künstlichen Pestiziden produziert werden,
  • nicht mit Mithilfe von schwerelos auflösbaren mineralischen Düngemitteln produziert werden,
    • üblich erzeugte Komponenten enthalten
  • keine Süßungsmittel und Stabilisatoren sowie künstliche Farben, Konservierungsstoffe und Geschmacksverstärker beinhalten und
    • lediglich in einer Positiv-Liste aufgeführte fleischlose Verdickungsmittel Emulgatoren oder Triebmittel enthalten

Weitere Erfordernisse:

  • Reguliert ist der Import von Erzeugnissen und Rohwaren aus Drittstaaten und der Import von Rohwaren und Erzeugnissen aus Drittstaaten wird strikt, chargenbezogen beherrscht.
  • Vielseitig auszugestalten sind Fruchtwechselwirtschaften.
  • Mindeststall- und -freiflächen werden vorgeschrieben.
  • Mit umweltverträglich produzierten Nahrungsmitteln ohne Zusatzstoff von Leistungsförderern und Antibiotika zu ernähren sind Animalia.

Ein GVO-Anteil steht in Ausnahmen – bei nachweisbar unabsichtlichen und praktisch nicht vermeidbaren Beeinflussungen – bis zum Grenzwert von 0.9 % der Kenntlichmachung nicht entgegen.

Umgrenzung zu staatlichen Siegelstempeln und Verbandssiegeln

Es gibt in einigen westlichen Staaten, darunter Deutschland öffentliche Siegelstempel. Diese können ergänzend zur Kennzeichen von Bio-Lebensmitteln benutzt werden, weil die behördlichen Siegelstempel ältlicher und teilweise berühmter als das abendländische sind.

Es gibt des Weiteren individuelle Etikette. Die Etiketten stellen über die Voraussetzungen der EG-Öko-Verordnung hinaus erweiterte, zum Teil striktere Erfordernisse. Die Normen der Anbauverbände Bioland, Biokreis, Demeter oder Naturland zählen hierzu.

Beurteilung in einem Schweizer Label-Vergleich

Unterstützt u. a. von WWF Schweiz, Helvetas und SKS 32, ebenda brillante Lebensmittel-Labels verglich die Schweizer Stiftung Praktischer Umweltschutz in Beziehung auf Aufrechterhaltbarkeit und die Schweizer Stiftung Praktischer Umweltschutz wertete das EU-Bio-Siegel wie das schickliche französische hübsche Petschaft Agriculture Biologique als abhängig geeignet. Der Rapport setzte damit sie auf die letzten Positionen. Schweizer Etikette belegten die ersten acht Positionen. Dass Anforderungen in Beziehung auf Klimaschutz, Ökoausgleichflächen, Gesamtbetrieblichkeit und gesellschaftliche Voraussetzungen fehlen, kritisiert der Rapport an der EU-Verordnung. Betrachtung, Fruchtwechselwirtschaft, Düngemitteleinsatz brauchbarer Schutzregionen und Tierwohl werden ausserdem lediglich zum Teil reguliert.

  • Der Rapport begründet die Beurteilung des Etiketts:
  • Schlimmer als andere Biostandards schneidet Die EU-Bio-Verordnung ab
  • da sie in den Gebieten Soziales, Atmosphäre, Artenvielfalt und Bewässerung lediglich wenige Erfordernisse, die oder aus keine sind, stellt

Die Voraussetzungen sind beim Tierwohl und für Aquakulturprodukte geringfügig strikter. Aus dem Naturell des Bio-Siegels als solches ohne Aufgabe als Sozialair oder Fair-Trade-Siegel oder als Markenzeichen eines individuellen Lizenzsystems erklärt sich die Geltung, die bemängelt ist, zu den Voraussetzungen Geschäftsleitung und Redlichkeit oder Soziales.

Vorläufer

Der westliche Ausschuss nahm im März 2000 ein Markenzeichen mit der Inschrift. Ökologischer Ackerbau – EG-Kontrollsystem nach der, mittlerweile abgelösten, Richtlinie Nr. 2092 / 91 über die umweltfreundliche / ökologische Erzeugung und die Kenntlichmachung von umweltschonenden / ökologischen Produkten an. Wenn ihre Wirtschaftsweise und ihre Produkte den zugehörigen EU-Vorschriften entsprachen, konnten Erzeugere das Zeichen, das darin definiert ist, auf ehrenamtlicher Grundlage benutzen.

Die Nutzung des Gemeinschaftsemblems wurde in der Anordnung Nr. 2092 / 92 des Europäischen Ausschusses reguliert.

  • Ein Schriftwerk enthielt das EU-Biosiegel, das ‚ ist, ‘
  • Das EU-Biosiegel, das ‚ ist, ‘ wurde daher in allen EU-Amtssprachen und in unterschiedlichen Fassungen veröffentlicht
  • Die Begriffe waren in deutscher Stimme

Biologische Agrikultur und Ökologischer Ackerbau zulässig.

Deutschland

Staatliches Bio-Siegel

Das deutsche nationale wurde im September 2001. Öko-Kennzeichen eingeführt.

  • Ein hexagonales, grün-schwarz-weißes Emblem ist es
  • mit dem in Deutschland Nahrungsmittel und andere agrarische Produkte markiert werden können
  • Die Produkte genügen den Voraussetzungen der EG-Öko-Verordnung
  • Die Nutzung des EU-Bio-Siegels ist seit 2012 obligatorisch
  • sofern ein agrarisches Produkt als bio, öko o. ä. in Umgang eingebracht wird
  • Das bei den Konsumenten noch erkennbare Öko-Kennzeichen darf daneben nach Eintragung bei der BLE benutzt werden

Ein Verbrechen ist das Inverkehrbringen agrarischer Produkte mit dem Öko-Kennzeichen oder falscher vergleichbarer Aufmache, ohne dass die Bedingungen entsprochen sind.

3.803 Firmen nutzten im Dezember 2010 auf 61.744 Waren. 4.985 Firmen nutzten im August 2017 auf 77.342 Waren und im April 2020 5.615 Entrepreneure auf 84.291 Erzeugnissen.

Unterstützt von WWF Schweiz, Helvetas und SKS bewertete die Schweizerische Stiftung Pusch in einem Ausgleich 2010 und 2015 das EU-Label als verhältnismäßig geeignet.

Erzeugnisse kennzeichnen Biosiegel der Produktionsverbände. Die Erzeugnisse genügen über die Mindeststandards der EG-Öko-Verordnung hinaus den strikteren Vorschriften des respektiven Vereins.

Bewertung

In einem Gleichnis bewerteten die Schweizerischen NGOs Stiftung Pusch, WWF Schweiz, Helvetas und Stiftung für Konsumentenschutz 2015 deutsche Verbandssiegel: Die Verbandssiegel waren auf dem Schweizer Viktualienmarkt von Wichtigkeit.

Deutsche Verbandssiegel, Begriffe

Bio-Zeichen Baden-Württemberg

Das Bio-Zeichen Baden-Württemberg soll in Baden-Württemberg hergestellte Bio-Lebensmittel kennzeichnen.

Das Bayerische Bio-Siegel

Das Bayerische Bio-Siegel wurde 2015 eingeführt und ist ein Güte- und Prüfsiegel für Produkte aus dem ökologischen Landbau, deren Qualitätskriterien über denen der EG-Öko-Verordnung liegen. An den vier bairischen Öko-Anbauverbänden orientieren sich die Herkunftsanforderungen und Anforderungen. Aus Bayern kommen müssen alle benutzten Materialien. Ungekürzt in Bayern stattfinden müssen alle Rechenschritte und Erzeugungsschritte.

Zutaten

Tierhaltung und Tierfütterung

Düngemittel, Pflanzenschutzmittel und Bepflanzung

Österreich

Ein Warenzeichen der Agrarmarkt Austria ist das öffentliche austriakische AMA-Biosiegel. Von ihr geleitet und beherrscht wird es. Die neuartige AMA-Biosiegel-Richtlinie gilt seit 1. Januar 2014. Die Ama-biosiegel-richtlinie hat das zeitligere AMA-Biozeichen zu einem Bio-Gütesiegel weiterentwickelt.

  • Ein geschütztes, selbstständiges Gütezeichen ist es
  • mit dem organisch erzeugte Essen geehrt werden
  • Sie treffen qualitativ die rechtskräftigen Maßgaben über

Es gibt das AMA-Biosiegel in zwei Erscheinungsformen, mit und ohne Ursprungsangabe.

Auf Frischeprodukten wie Sauermilch und Milcherzeugnisse, Pflanze und Frucht, Eizellen, Fleischwaren und Fruchtfleisch inkl. liegt der Fokus gekennzeichneter Erzeugnisse. Federvieh sowie Brotscheibe und Plätzchen.

Die Republik Österreich, repräsentiert durch die ist Siegelträger. Agrarmarkt Austria Marketing. Vertreiber, Verarbeitungsbetriebe und Erzeugere von umweltverträglich erzeugten Erzeugnissen sind Lizenznehmer.

Ursprungsangabe

Alle wertbestimmenden agrarischen Bio-Rohstoffe stammen beim rot-weißem Siegelstempel mit der Herkunftsangabe Austria lediglich aus Österreich. Für verarbeitete Nahrungsmittel gilt das ebenfalls. Die Nahrungsmittel bestehen aus mehr als einer Ingredienz. Bio-Zutaten dürfen lediglich exzeptionell bei solchen ökologischen Nahrungsmitteln aus einem anderen Staat kommen -, wird beispielsweise, wenn eine Bio-Zutat in Österreich nicht oder nicht in marktrelevanten Vielheiten produziert. Diese Bio-Zutaten dürfen sogar nachfolgend extrem ein Drittel des Erzeugnisses betragen. Bio-Erdbeeren oder Bio-Bananen im Bio-Fruchtjoghurt oder der Bio-Pfeffer in der Bio-Wurst sind Idealtypen. Verwendung wird von dieser Ausnahmeerscheinung getan, der Ursprung muss markiert werden.

Standort der Bearbeitung und Beverarbeitung sowie den Ursprung der Bio-Rohstoffe schränkt der Siegelstempel, der schwarz-weiß ist, ohne Herkunftsangabe nicht ein.

Anforderungen

Das AMA-Biosiegel, das rot-weiß-rot ist, wird gehabt an Nahrungen. Die Nahrungen sprechen den Anforderungen und Vorschriften der AMA-Biosiegel-Richtlinie in der Version, die pro gegenwärtig geltend ist, ent.

Die Mindestvorschriften der EG-Öko-Verordnung und der Durchführungsbestimmung 889 / 2008 sowie möglich weiterführende Voraussetzungen von Bioverbänden gelten für die agrarische Produktion.

Auf Niveau der Bearbeitung und des Geschäftes setzt die AMA-Biosiegel-Richtlinie an. Über die Mindestvorschriften der EU hinausgehende – Erfordernisse für die Ausführung und Beverarbeitung, für Direktvermarkter und Packstellen, Zerlegebetriebe, Schlachtbetriebe und den Lebensmittelhandel legt sie – fest. Wenn 95 Prozent der Bestandteile aus ökologischer Agrikultur stammen, erlaubt die EG-Öko-Verordnung bei zusammengesetzten Nahrungsmitteln eine Bio-Kennzeichnung. 100 Prozent naturgemäße Bestandteile verlangt die AMA bei agrarischen Stoffen. Zu hundert Prozent natürlicher Herkunft sein müssen Monoprodukte mit dem AMA-Biosiegel.

Ansprüche und Qualitätskriterien an die ausreichende Hygienestandards und Herstellungspraxis definiert die AMA-Richtlinie. Diesen Maßgaben passen müssen chemische, mikrobiologische und sensorische. Eine Rindfleischreifung, die garantiert ist, von wenigstens neun Tagen ist etwa bei Edelteilen vorgegeben. Die Qualitätsstufe, die pro gehobenste ist, laut dem Österreichischen Lebensmittelbuch sowie die erste Güte nach dem AMA-Gütebewertungsschemata werden bei Milcherzeugnissen verlangt. Durch ständige Produktanalysen nachgeprüft wird das.

Beschränkungen bei den Zusätzen sieht das AMA-Biosiegel vor.

  • glatt
  • Die EG-Öko-Verordnung erlaubt deren Nutzung
  • Bei AMA-Biosiegel-Produkten untersagt ist ein Quartal der Zusätze

Eine zusätzliche Reduktion der gestatteten Zusätze ist langfristige Zielsetzung der AMA.

  • Es gibt ebenfalls bei den Hüllen Erfordernisse:
  • Kein Verpackungsmaterial, das chlorhaltig ist, darf So benutzt werden
  • wenn es mit Bio-Lebensmittel in Berührung gelangen könnte

Kontrollsystem

Wird in der Agrikultur zumindest dazumal annuell durch Bio-Kontrollstellen überwacht. : erfolgen bei den Bearbeitern.

  • fortlaufende Eigenkontrollen und Dokumentarbericht durch die Betriebsamkeit
  • wenigstens einst annuell auswärtige Beaufsichtigungen durch selbstständige Bio-Kontrollstellen
  • Überkontrollen durch die AMA

Vorbild Biomilch :

  • Farmer: Bio-Futtermittel, Haltungsbedingungen, Stallkontrolle
  • Güterverkehr: Abgrenzung Bio-Milch von klassischer Sauermilch
  • Molkereibetrieb: Auftrennung zwischen herkömmlicher und naturgemäßer Sauermilch, Reinlichkeit, HACCP, Laboruntersuchungen, rechtmäßige Markierung

Verbandssiegel Bio Austria

Es gibt neben dem nationalen AMA-Biosiegel einen Siegelstempel des Anbauverbandes Bio Austria. dessen Direktiven hinausgehen zum Teil über die öffentlichen Direktiven.

Schweiz

Bezugsquellen / Verweise siehe Links & gt. Schweiz

Bio-Labels in der Schweiz

Letztendlich 2010 und 2015 die 31 bedeutendsten Etikette auf dem Schweizer Viktualienmarkt vertretenen Etikette bezüglich Nachhaltigkeit haben die Stiftung Pusch, der WWF Schweiz, die Helvetas und die Stiftung für Konsumentenschutz SKS bewertet und die Einstufung in einem Ratgeberbuch publiziert. Damit eine sachliche Verbraucher und Konsumentinnen für Ausrichtung und Informierung erzielen und die Markttransparenz von Labelprodukten und die Besserung von Labelsystemen unterstützen wollen sie.

  • Lediglich Lebensmittel-Labels wurden bewertet
  • die mehr als einen der Beurteilungsbereiche abdecken
  • gesamtschweizerisch oder in weiten Teilbereichen der Schweiz anwesend sind

Keine Wirkungslabels oder Herkunftslabels berücksichtigt die Einstufung daher. Etikette wurden allerdings ebenfalls gewertet. Die Etiketten sind keine Bio-Labels.

EU-Labels, Marken der EU-Länder in der Schweiz

Als äußerst zweckmäßig Die Marken, die deutsch sind, Demeter und Naturland wurden bewertet, als. empfehlenswert die deutsche Marke Bioland und das holländische UTZ Certified.

Am allerletzten Rang landeten das EU-Label, und die den EU-Kriterien richtigen öffentlichen Bio-Labels – wie dementsprechend u. a. ebenfalls das Deutsche öffentliche Bio-Siegel, in der Beurteilung das französische öffentliche Agriculture Biologique – im Rangfolge 2015 mit 83 Plätzen der. abhängig empfehlenswerten :

Dazu im Hintergrundbericht 2015 Etikette für Nahrungsmittel :

Den Gebrauch von Pflanzenschutzmitteln verbietet die EU-Verordnung gentechnisch veränderte Organe und die EU-Verordnung fördert eine verständnisvolle Handhabung mit naturbelassenen Vorräten. Die Erfordernisse sind total allerdings weit gering strikt als jene der Bio-Verbandslabel wie Bio Suisse.

  • Ansprüchen in Zusammenhang auf Klimaschutz, Ökoausgleichflächen, Gesamtbetrieblichkeit und gesellschaftliche Voraussetzungen fehlen

Betrachtung, Fruchtwechselwirtschaft, Düngemitteleinsatz feiner Schutzregionen und Tierwohl werden außerdem lediglich zum Teil reguliert. Es fehlt total an deutlichen Maßregeln. Die Maßregeln stellen eine Ausführung, die zielgerecht ist, sicher.

In nachfolgenden Gebieten bewertet wurden die Etikette:

  • Leitung – Erfüllung von Gesetzesformen, Verwaltungssystemen, Fortbildungen, Wirkungskontrolle
  • Bioökologie und Soziales – Bestimmungen zum Verhältnis mit:
    • Wasser
    • Boden
    • Biodiversität
    • Klima
    • Tierwohl
    • Soziales, Gerechtigkeit
  • Vorgänge und Beherrschung – Labelführung, Offenheit, Kriterienerstellung, Selbstständigkeit, Aufsicht, Einflussbereich.

Die Hinsichten der Beurteilung der Lebensmittel-Labels von 2010 von WWF Schweiz, Schweizer Tierschutz STS und Stiftung für Konsumentenschutz SKS waren Basis des Kriterienkataloges. Im weiteren momentane Fortentwicklungen und Einsichten aus der Erforschung, Praktik und Politikbetrieb. Verabredet mit Benchmarkkriterien des International Trade Centers ITC, der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GIZ sowie der ISEAL Alliance, der universellen Mitgliedervereinigung für Nachhaltigkeitsstandards wurden die Gesichtspunkte um die Bedeutung der Voraussetzungen ebenfalls im globalem Zusammenhang zu sicherstellen.

Konstruktion des Kriterienkatalogs

Die Bewertungskriterien von WWF / SKS / STS aus der Zeit um genau 2010 bildeten die Basis für den Kriterienkatalog. Die Bewertungskriterien wurden seinerzeit in einem Vorgang, der standardisiert ist, von füllig 100 Fachmännern festgesetzt und gewertet. Aus landesweiten und weltweiten Bundesbehörden, NGOs und Forschungsanstalten stammten die Fachmänner. Wissentlich nicht als Fachmänner gestattet wurden Menschen. Die Menschen waren operational in Labelorganisationen beschäftigt. Im Hintergrundbericht 2010 nachzulesen sind genaue Angaben zur Aufstellung der Gesichtspunkte 2010. Wobei neuzeitliche Erfassungen aus der Erforschung sowie Anhaltspunkte von Fachpersonen mit eingeschlossen wurden, wurden die Bewertungskriterien von 2010 2015 nachgearbeitet.

  • Die Untersuchungen sind in die neuartigen Bewertungskriterien mit eingeworfen
  • Sustainable Standard Comparison Tool SSCT der ISEAL Alliance, des International Trade Center ITC und der deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GIZ, 2014
  • Glaubwürdigkeitskriterien der ISEAL Alliance, der weltweiten Mitgliedervereinigung für Nachhaltigkeitsstandards
  • Basic Indicators des Committee on Sustainability Assessment COSA
  • SAFA Sustainability Assessment of Food and Agriculture System Guidelines der Food and Agriculture Organization der UNO
  • Best Practice Guideline for Agriculture and Value Chains des Sustainable Organic Action Network SOAAN, V1.0, 2013
  • Certification Assessment Tool CAT des WWF
  • Global Sustainable Seafood Initiative GSSI, 2013

Bewertungskriterien im Einzelnen

1 Geschäftsleitung

  • Erfüllung von regional, lokal und landesweit geltenden Gesetzesformen
    • in dem die agrarische Erzeugung stattfindet
  • Regelmäßige Fortbildungen und Fortbildung der Lizenznehmer
  • Erzielung der intendierten Auswirkung

2 Bioökologie und Soziales

2.1 Selterswasser

  • Erhalt der naturgemäßen Wasserressourcen
  • Verhütung der Beeinträchtigung von Grundgewässern und Oberflächengewässern durch chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel, Erdöl, Kunststoff, Müll oder Schmutzwasser
  • Ausgeglichene Nährstoffbilanz von Wasserläufen

2.2 Erdboden

  • Beibehaltung der Bodensubstanz und Bodenfruchtbarkeit durch Umgehung von Abtragung, Strukturwandeln, Aufhäufung und Versalzung
  • Beibehaltung der Bodenfruchtbarkeit durch genügende Humussubstanz und die Umgehung von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln, Schwermetallbelastung, Reinbeständen und Versauerung

2.3 Artenvielfalt

  • Erhaltung von Lebensraumvielfalt und Artendiversität und deren Verknüpfung durch:
  • Strukturvielfalt und Vernetzungselemente
  • Begrenzung zusätzlicher Ausweitung der Landarbeit und Waldwirtschaft
  • Extensive Bewirtschaftungsformen
  • Umgehung von Überdüngung durch eine zweckmäßige Zahl Tierreiche pro Bereich, verknüpft mit
  • Eigenproduktion von Nahrungsmitteln

2.4 Wetter

  • Effizienz und / oder Umgehung hochstehender CO2-Emissionen in Herstellung und Bearbeitung durch:
  • Verwendung wirksamer Maschinerien und neuartiger Techniken bei Fahrgeräten, bei der Beheizung von
  • Treibhäusern, bei Verarbeitungsprozessen etc.
  • Entsagung auf künstliche Dünger und Pflanzenschutzmittel
  • Kurze Transportwege, Prohibition von Flugtransporten, Einstellung auf chemische Kühlmittel, magerer Gebrauch von Hüllen etc.
  • Erhaltung naturgemäßer Kohlenstoffspeicher wie Forst, Buschsteppe, Steppe, Torfböden, Regenmoore oder Sümpfe
  • Umgehung von Klimabelastung durch Effektenemissionen von luftverschmutzenden Stoffen und Treibhausgasen

2.5 Tierwohl

    • Die Einstellung gewährleistet das Wohlgefühl und das Wohlgefühl der Lebewesen
  • Umgehung von Stresssituationen bei Beförderung und Schächtung
    • bei der das Tierwohl ausreichend beachtet ist
    • Die Tierzuchtmethoden berücksichtigen das Tierwohl

2.6 Soziale Maßstäbe und Allgemeinheit

    • Die Handelsbetriebe meiden eine Ausbeuterei der Arbeiter, Verdingkind und hochgefährliche Arbeitsbedingungen ver
    • Die Kokzidiostatika führen zu widerstandsfähigen Person und Geschöpf bei Erkrankungen und Erregern
  • Entsagung auf Zusätze und Verarbeitungshilfsstoffe

3 Vorgänge und Beherrschung

3.1 Labelführung

  • Umfassende Betrachtung der Nachhaltigkeitsaspekte in den Label-Richtlinien
  • Transparente Geschäftsstrukturen und kooperativer Stakeholder-Prozess innerhalb der Labelorganisation

3.2 Offenheit

    • Offenheit der Voraussetzungen, die inhaltlich sind, und des Kontrollverfahrens für den Konsumenten was die Vertrauenswürdigkeit stützt
  • Offenheit für die Verbraucher durch ähnliche Anforderungsniveaus unter einem Etikett
    • Die Direktiven möglichen eine verlässliche Beaufsichtigung der Erfüllung er

3.3 Entstehung der Labelanforderungen

  • Proaktives Hearing der bedeutsamen Interessensgruppen
  • Deutlich und eindeutig formulierte Leitlinien für eine zielgerechte Durchführung
    • häufige und periodische Erneuerung der Direktiven was eine Adaptierung an neuartige Einsichten ermöglicht
  • Gemeinsames Verständnis der Labelinhaber und Lizenznehmer über die Durchführung der Direktiven
  • Zunehmende Bemühungen der Unternehmen zur Vollendung der Umweltleistungen

3.4 Independenz

  • Selbstständigkeit zwischen Vergabestelle, Benutzer und Überprüfungsstelle zur Umgehung von Hemmung bei der Erteilung des Etiketts

3.5 Aufsicht und Zertifizierung

  • Regelmäßige, wenigstens alljährliche Überprüfungen
  • Unangemeldete Überprüfungen bei der Tierhaltung
  • Zertifizierung im Aufnahme an die Beherrschung

3.6 Einflussbereich

  • Gesamte Bedeckung der Wertkette
  • Sicherung der Rückverfolgbarkeit bis zum Erzeuger, um das Zutrauen der Konsumentinnen und Verbraucher zu herstellen
  • Für alle Produktionszweige des Werks gelten Labelrichtlinien.

Rangfolge 2015

Ausgezeichnet

  • Delinat – 171 Stellen
  • Natura-Beef Bio – 170 Zähler
  • Naturaplan – 168 Stellen
  • KAGfreiland – 166 Zähler
  • Bio natur plus – 165 Zähler
  • Bio Weide-Beef – 163 Zähler
  • Knospe Bio und Knospe Bio Suisse – 161 Zähler

äußerst zweckmäßig

  • Fidelio – 159 Zähler
  • Demeter – 158 Zähler
  • Max Havelaar Cocoa – 144 Zähler
  • Naturland – 144 Stellen
  • Claro fair trade – 141 Plätze
  • Migros Bio – 141 Zähler
  • Max Havelaar – 138 Zähler
  • Bio Organic – 136 Zähler

Empfehlenswert

  • Marine Stewardship Council – 129 Plätze
  • Aquaculture Stewardship Council – 126 Plätze
  • Natura-Beef – 126 Zähler
  • Bioland – 125 Zähler
  • UTZ Certified – 120 Zähler
  • Agri Natura – 119 Plätze
  • Naturafarm – 119 Zähler
  • IP-Suisse – 117 Zähler
  • Nature Suisse – 117 Zähler
  • Rainforest Alliance – 117 Plätze
  • TerraSuisse – 117 Plätze

Beschränkt angezeigt

  • Natur Aktiv – 98 Plätze
  • Friend of the Sea – 94 Plätze
  • Spar Natur Pur – 92 Sachverhalte
  • Agriculture Biologique – 83 Plätze
  • EU-Bio-Label – 83 Zähler

Gleichnis Beurteilungen Bio Suisse und EU-Bio

Bildbeispiele anderer Staaten

Exempel der Bio-Siegel Australien, Frankreich, Japan, Kanada, Niederlande, USA