AUBI

Das Kürzel für Autofahrerbier und das alleinige Bierchen in der DDR gebraute alkoholfreie Bierchen ist AUBI.

Geschichte

1972 vom Braumeister Ulrich Wappler aus der VEB Engelhardt-Brauerei in Berlin-Stralau auf der Leipziger Messe präsentiert und 1973 beim Amt für Patentwesen und Erfindungswesen der DDR als wurde das Bierchen. alkoholfreier bierähnlicher Drink patentiert. Es gab etwas Ähnliches bis dahin lediglich in der Schweiz und später ab 1979 außerdem in der BRD.

  • Der Alkoholkonsum war in den Jahren vorher in der DDR dramatisch aufgestiegen
  • Die Null-Promille-Grenze für das Geleiten von Fahrzeugen galt
  • aus welchen Gründen die DDR-Führung den Drink förderte

Nach den TGL 7764 gefertigt wurde AUBI. Das Bierchen wurde nach diesen Bestimmungen als alkoholarm gekennzeichnet. Einen Alkoholgehalt von weniger als 0.3 Volumenprozent hatte es. Vom Tage der Abfüllung an betrug das Mindesthaltbarkeitsdatum 90 Tage. Und der Stoff an Bitterstoffen bei 9 g / hl lag der Stammwürzegehalt zwischen 6.9 und 7.4 %. Lediglich als Flaschenware verkauft werden durfte AUBI und AUBI war für 0.75 Mark in Luschen zu 0.5 l verfügbar.

Aubi wurde in den Jahren, die 1980 sind, ebenfalls in Neustadt / Orla geschäumt.

Die DDR versprach sich mit dem Autofahrerbier zudem ergänzende Deviseneinnahmen durch Ausfuhren. Aubi wurde faktisch in die USA und Großbritannien ausgeführt und ebenda unter den Bezeichnungen Foxy light beziehungsweise Berolina verkauft.

Womit die Herstellung des Gesöffs endete, wurde die Herstellung nach der Umkehr 1990 abgestellt und die Bierbrauerei stillgelegt. Auf die Aktiengesellschaft, die Brau und Brunnen ist, ging die Firma 1992 als Engelhardt-Brauerei Vertriebs-Aktiengesellschaft über.

AUBI ist seit dem August, der 30. ist, 1998 eine Handelsmarke, die geschützt ist, der thüringischen Dingslebener Privatbrauerei Metzler. Ebenda als alkoholarmes Bierchen mit einem Alkoholgehalt von weniger als 0.5 Volumenprozent und einer anderen Rezeptur geschäumt wird es.