AMA-Biosiegel

Ein Gütezeichen der Austria, die Agrarmarkt ist, ist das nationale austriakische AMA-Biosiegel. Die neuartige AMA-Biosiegel-Richtlinie gilt seit 1. Januar 2014. Die Ama-biosiegel-richtlinie hat das zeitligere AMA-Biozeichen zu einem Bio-Gütesiegel weiterentwickelt. Umweltfreundlich angebaute Essen werden damit gewürdigt. Die Essen treffen die rechtskräftigen Maßgaben über. Beim Österreichischen Patentamt unter der Registriernummer Americium 6259 / 98 als Wort-Bild-Marke registriert ist das Markenzeichen. Es gibt das AMA-Bio-Siegel in zwei Erscheinungsformen, mit und ohne Ursprungsangabe. Für umweltbewusst erzeugte agrarische Erzeugnisse aus Österreich beziehungsweise für Nahrungsmittel steht das AMA-Biosiegel, das rot-weiß-rot ist, mit Ursprungsangabe Austria. Die Nahrungsmittel werden aus umweltverträglich erzeugten austriakischen Ingredienzen produziert. Der Ursprung der naturgemäßen agrarischen Grundstoffe wird beim schwarz-weißen AMA-Biosiegel ohne Ursprungsangabe nicht beschränkt. Jedesmal in Verknüpfung mit einer Lizenzvereinbarung ausgegeben werden die Siegelstempel.

Aufbauprozess und Verantwortung

Die Republik Österreich, repräsentiert durch die Agrarmarkt Austria Marketing GesmbH. ist Siegelvergeber. Vertreiber, Verarbeitungsbetriebe und Erzeugere von umweltverträglich erzeugten Erzeugnissen sind Lizenznehmer.

Basisanforderungen

Das AMA-Biosiegel, das rot-weiß-rot ist, wird zugeteilt in Beziehung mit einer Lizenzvereinbarung einzig an Nahrungsmittel. Die Nahrungsmittel sprechen den Anforderungen und Vorschriften der AMA-Biosiegel-Richtlinie in der Version, die pro gegenwärtig geltend ist, ent.

Nachfolgende Basisanforderungen – Entziehung aus der Richtlinie Nr. 834 / 2007 müssen eingehalten werden:

  • Prohibition der Nutzung von gentechnisch veränderten Lebewesen

Keine Nutzung von GVO und von mit GVO hergestellten Produkten.

  • Prohibition der Nutzung von ionisierender Radiation zur Verarztung organischer Essen oder der in ökologischen Essen benutzten Ausgangsmaterialien.
  • Keine Nutzung von dünn auflösbaren mineralischen Düngemitteln.
  • Genutzt werden dürfen synthetische Pestizide nicht.
  • Verboten ist der Gebrauch von Wachstumsförderern und künstlichen Aminocarbonsäuren.
  • Wenigstens aus 95 % ökologischen agrarischen Grundstoffen vorliegen muss das Erzeugnis.
  • Für die Erzeugung von organischen Nahrungsmitteln nicht gestattet sind Geschmacksverstärker, chemische Farben und Düfte.
  • Die Verwendung von Zusätzen ist ergänzend laut der Durchführungsbestimmung Nr. 889 / 2008 beschränkt.

Nicht bloß die Voraussetzungen der EU-Bio-Verordnung Nr. 834 / 2007 idgF. und der Durchführungsbestimmung 889 / 2008 idgF. erfüllen mit dem AMA-Biosiegel gekennzeichnete Nahrungsmittel. Über diese gesetzlichen Vorschriften gehen die Erfordernisse, die zu erfüllend sind, hinaus.

Erfordernisse der AMA-Biosiegel-Richtlinie

Wenn 95 Prozent der Bestandteile aus naturgemäßer Agrikultur stammen, erlauben biologische Herkunft der Rohmaterialien: Die Grundstandards bei zusammengesetzten Nahrungsmitteln eine Bio-Kennzeichnung. 100 Prozent organische Ingredienzen bei agrarischen Grundstoffen verlangt die AMA seit der neuartigen Direktive jedoch. Zu hundert Prozent natürlicher Herkunft sein müssen Monoprodukte mit dem AMA-Biosiegel.

Die Produktqualität wird mit bestimmten Qualitätsanforderungen und Qualitätskriterien an die gutartige Herstellungspraxis und an starke Hygienestandards gesichert. Nahrungsmittel werden mit dem AMA-Biosiegel gewürdigt, ihre synthetischen, mikrobiologischen und sensorischen Eigenheiten müssen größten Maßstäben einhalten. Eine Rindfleischreifung, die garantiert ist, von wenigstens neun Tagen ist etwa bei Edelteilen vorgegeben. Die Qualitätsstufe, die pro gehobenste ist, laut dem Österreichischen Lebensmittelbuch sowie die erste Güte nach dem AMA-Gütebewertungsschemata werden bei Milcherzeugnissen verlangt. Durch ständige Produktanalysen nachgeprüft wird das.

Bestimmung für Zusätze und Umhüllung

Beschränkungen bei den Zusätzen sieht das AMA-Biosiegel vor.

  • Die EU-Bio-Verordnung erlaubt deren Nutzung
  • Bei AMA-Biosiegel-Produkten untersagt ist glatt ein Quartier der Zusätze

Eine zusätzliche Reduktion der gestatteten Zusätze ist langfristige Zielsetzung der AMA.

  • Es gibt ebenfalls bei den Hüllen Erfordernisse:
  • Kein Verpackungsmaterial, das chlorhaltig ist, darf So benutzt werden
  • wenn es mit Bio-Lebensmittel in Berührung gelangen könnte

Die Bestimmungen der EU-Bio-Verordnungen sowie möglich weiterführende Voraussetzungen von Bioverbänden gelten für die agrarische Produktion. Auf Niveau der Bearbeitung und des Geschäftes setzt die AMA-Biosiegel-Richtlinie an. Erfordernisse für die Betrieb und Beverarbeitung, für Direktvermarkter und Packstellen, Zerlegebetriebe, Schlachtbetriebe und den Lebensmittelhandel legt sie fest.

Exklusiv für Bio-Lebensmittel zugeteilt wird Das AMA-Biosiegel. Die Produktgruppen können mit dem AMA-Biosiegel gewürdigt werden. Auf Frischeprodukten wie Sauermilch und Milcherzeugnisse, Fleischwaren und Fruchtfleisch, Eizellen, Pflanze und Frucht inkl. liegt der Fokus. Federvieh sowie Brotscheibe und Plätzchen.

Rot-weiß-rotes AMA-Biosiegel mit Ursprungsangabe

Alle wertbestimmenden agrarischen Bio-Rohstoffe stammen beim rot-weißen AMA-Biosiegel mit der Herkunftsangabe Austria lediglich aus Österreich. Für verarbeitete Nahrungsmittel gilt das ebenfalls. Die Nahrungsmittel bestehen aus mehr als einer Ingredienz. Bio-Zutaten dürfen lediglich exzeptionell bei solchen ökologischen Nahrungsmitteln aus einem anderen Staat kommen -, wird beispielsweise, wenn eine Bio-Zutat in Österreich nicht oder nicht in marktrelevanten Vielheiten produziert. Diese Bio-Zutaten dürfen sogar nachfolgend extrem ein Drittel des Erzeugnisses betragen. Bio-Erdbeeren oder Bio-Bananen im Bio-Fruchtjoghurt oder der Bio-Pfeffer in der Bio-Wurst sind Idealtypen. Verwendung wird von dieser Ausnahmeerscheinung getan, der Ursprung muss markiert werden.

Schwarz-weißes AMA-Biosiegel ohne Ursprungsangabe

Die beherrschte Bio-Qualität der Essen gemäß der AMA-Biosiegel-Richtlinie garantiert das AMA-Biosiegel ohne Herkunftsangabe. Nicht beschränkt werden der Standort der Bearbeitung und Beverarbeitung sowie der Ursprung der Bio-Rohstoffe.

Kontrollsystem

Wird in der Agrikultur zumindest dazumal annuell durch Bio-Kontrollstellen überwacht. : erfolgen bei den Bearbeitern.

  • fortlaufende Eigenkontrollen und Dokumentarbericht durch die Betriebsamkeit
  • wenigstens einst annuell auswärtige Beaufsichtigungen durch selbstständige Bio-Kontrollstellen
  • Überkontrollen durch die AMA
Exempel Biomilch:
  • Farmer: Bio-Futtermittel, Haltungsbedingungen, Stallkontrolle
  • Güterverkehr: Abgrenzung Bio-Milch von klassischer Sauermilch
  • Molkereibetrieb: Auftrennung zwischen herkömmlicher und naturgemäßer Sauermilch, Reinlichkeit, HACCP, Laboruntersuchungen, rechtmäßige Markierung